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Kosten & Finanzierung

Vieles ist kostenlos. Hilfsmittel übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Was kostet was?

AssistUK ist ein Sozialunternehmen. Vieles stellen wir kostenlos bereit. Hilfsmittel werden in der Regel von der Krankenkasse finanziert.

AssistUK ist ein Sozial-Unternehmen.
Vieles ist kostenlos.
Hilfsmittel zahlt meistens die Kranken-Kasse.

Apps – kostenlos im Browser

Kostenlos

GazeTo (Augensteuerungs-Training), DigitalPainters und ArtTherapy (digitales Malen), EyePlayground und weitere – frei im Browser nutzbar, ohne Installation, ohne Registrierung.

Diese Apps sind kostenlos.
Sie laufen im Internet-Browser.
Man muss nichts installieren.

Alle Apps ansehen

Online-Werkzeuge

Kostenlos

Vokabular-Finder, UK-Glossar, Antrags-Assistent, Info-Seiten – alles frei nutzbar.

Die Werkzeuge im Internet sind kostenlos.
Zum Beispiel der Vokabular-Finder.
Und der Antrags-Assistent.

Komm-Café

Kostenlos

Offener Treffpunkt mit Kaffee – ohne Anmeldung und ohne Kosten. UK-Material lässt sich ebenfalls kostenlos ausleihen; dafür ist eine kurze Registrierung nötig.

Das Café ist ein offener Treffpunkt.
Man muss sich nicht anmelden.
Es kostet nichts.
Man kann auch Material ausleihen.
Dafür muss man sich kurz anmelden.
Das Ausleihen ist auch kostenlos.

Grid-Vokabulare (AssistUK-Lizenz)

Krankenkasse

Die Vokabulare sind Teil des Hilfsmittels. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel im Rahmen der Hilfsmittelversorgung.

Die Vokabulare gehören zum Sprach-Computer.
Die Kranken-Kasse zahlt sie meistens mit.

Beratung

Erstgespräch kostenfrei

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Folgeberatungen kosten 125 € pro Stunde zzgl. MwSt. Bezahlung privat oder über das Persönliche Budget. Termine online oder vor Ort in Freiburg.

Das erste Gespräch kostet nichts.
Weitere Beratungen kosten 125 Euro pro Stunde.
Dazu kommt die Mehrwert-Steuer.
Sie bezahlen selbst oder mit dem Persönlichen Budget.
Termine gibt es online oder in Freiburg.

Zur Beratung

Projektkooperationen

Auf Anfrage

Für Einrichtungen, Hochschulen und Hilfsmittelfirmen: Gemeinsame Projekte, Entwicklung, Schulungen.

Firmen und Schulen können mit uns arbeiten.
Der Preis hängt vom Projekt ab.
Fragen Sie uns einfach.

Kontakt aufnehmen

Was kostet was?

Apps und Werkzeuge: Kostenlos.
Komm-Café: Kostenlos.
Vokabulare: Zahlt meistens die Kranken-Kasse.
Beratung: Das erste Gespräch ist kostenlos.
Projekte: Preis auf Anfrage.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die meisten AAC-Hilfsmittel sind Leistungen der Krankenkasse.

Die Kranken-Kasse kann viele Hilfs-Mittel bezahlen.

Sprachcomputer und Kommunikationshilfen sind Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 SGB V. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein geeignetes Gerät – wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.

Damit das funktioniert, braucht es eine fundierte Begründung vom Arzt oder Therapeuten. Unser Antrags-Assistent hilft Ihnen dabei, Schritt für Schritt die richtigen Unterlagen zusammenzustellen.

Zum Antrags-Assistenten →

Gut zu wissen: Bei nachgewiesener Notwendigkeit besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch nach § 33 SGB V. Weil die gesetzliche Krankenkasse als Sachleistung versorgt, ist in der Regel keine Vorleistung nötig: Nach der Bewilligung stellt der Versorger (z. B. REHAVISTA und Partner) das Gerät bereit und rechnet direkt mit der Kasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung (bei Erwachsenen höchstens 10 €) ist möglich; privat Versicherte rechnen je nach Vertrag meist über Kostenerstattung ab.

Zahlt die Kranken-Kasse?

Ja, meistens.

Ein Sprach-Computer ist ein Hilfsmittel.
Die Kranken-Kasse zahlt das meistens.

Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Wenn die Kranken-Kasse Ja sagt, zahlt sie das Hilfs-Mittel.
Sie müssen meistens nicht selbst zahlen.

Häufige Fragen zu Kosten

Sind die Apps und Werkzeuge wirklich kostenlos?

Ja. Die Browser-Apps (GazeTo, DigitalPainters, ArtTherapy, EyePlayground u. a.), der Vokabular-Finder, das UK-Glossar und der Antrags-Assistent sind kostenlos nutzbar – ohne Registrierung, ohne Werbung. AssistUK ist ein Sozialunternehmen: Überschüsse fließen zurück in die Entwicklung.

Übernimmt die Krankenkasse das Hilfsmittel?

In den meisten Fällen ja – wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. AAC-Hilfsmittel (Sprachcomputer, Kommunikationshilfen) sind nach § 33 SGB V Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse; es besteht ein entsprechender Anspruch. Unser Antrags-Assistent hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Antrag.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Als gesetzlich Versicherte in der Regel nicht. Die gesetzliche Krankenkasse versorgt nach dem Sachleistungsprinzip: Nach der Bewilligung stellt der Hilfsmittelversorger (z. B. REHAVISTA und Partner) das Gerät bereit und rechnet direkt mit der Kasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung (bei Erwachsenen höchstens 10 €) kann anfallen. Privat Versicherte rechnen je nach Vertrag meist über Kostenerstattung ab – hier kann eine Vorleistung nötig sein.

Kostet die Materialausleihe bei kommunikation+ etwas?

Nein, die Ausleihe ist kostenlos. Nur für technische Geräte (iPad, Sprachcomputer) gibt es eine rückerstattbare Kaution von 50 €.

Fragen zu den Kosten

Sind die Apps kostenlos?
Ja.
Alle Apps und Werkzeuge sind kostenlos.

Zahlt die Kranken-Kasse?
Ja, meistens.
Die Kranken-Kasse zahlt meistens den Sprach-Computer.

Muss ich erst selbst zahlen?
Nein.
Sie müssen nicht vorab bezahlen.
Erwachsene zahlen höchstens 10 Euro dazu.

Kostet die Ausleihe etwas?
Nein.
Nur für teure Geräte gibt es 50 Euro Kaution.
Kaution heißt: Sie bekommen das Geld später zurück.

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns – oder kommen Sie beim Komm-Café in Freiburg vorbei.

Kontakt kommunikation+

Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Oder kommen Sie zum Komm-Café.