So läuft die Kostenübernahme – Schritt für Schritt
Von der Beratung bis zur Bewilligung – verständlich erklärt.
In anderen Ländern gelten andere Regeln.
Die Geräte und Apps kann man überall benutzen.
Wichtig vorab
Unsere kostenlosen Web-Apps brauchen keinen Antrag. DigitalPainters und die anderen Apps laufen kostenlos im Browser – ohne Installation, ohne Registrierung, ohne Krankenkasse. Sie können sofort loslegen.
Dieser Ablauf betrifft etwas anderes: die Finanzierung eines Kommunikationsgeräts. Gemeint sind Sprachcomputer und Software wie Grid 3 samt passender Vokabulare – also Hilfsmittel der Produktgruppe 16 des Hilfsmittelverzeichnisses. Solche Geräte werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn der Bedarf nachgewiesen ist. Wie das Schritt für Schritt abläuft, zeigt diese Seite im Überblick.
Unsere Apps im Internet sind kostenlos.
Zum Beispiel DigitalPainters.
Dafür brauchen Sie keinen Antrag.
Sie laufen einfach im Browser.
Hier geht es um etwas anderes.
Es geht um einen Sprach-Computer.
Zum Beispiel mit dem Programm Grid 3.
So ein Gerät ist ein Hilfsmittel.
Die Kranken-Kasse kann es bezahlen.
Hier sehen Sie, wie das geht.
Die fünf Schritte
Der Finanzierungsweg folgt einem klaren Ablauf. Diese fünf Schritte geben einen schnellen Überblick – ausführliche Hilfen und einen interaktiven Assistenten finden Sie im nächsten Abschnitt.
- Beratung & Erprobung. Eine Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation oder Fachperson schaut gemeinsam mit Ihnen, welches Gerät passt. Das Gerät wird in Ruhe ausprobiert – eine Erprobung stärkt den späteren Antrag erheblich.
- Kostenvoranschlag & Antrag. Die ärztliche Verordnung erfolgt auf Muster 16; der Anspruch ergibt sich aus § 33 SGB V. Der Versorger erstellt dazu einen Kostenvoranschlag mit Begründung.
- Einreichung bei der Krankenkasse. Verordnung, Kostenvoranschlag und Berichte (Therapie, Erprobung) gehen gebündelt an die Krankenkasse. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.
- Ggf. Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Entscheidet sie nicht fristgerecht, kann die Leistung als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion, § 13 Abs. 3a SGB V; Anwendung im Einzelfall prüfen lassen).
- Bewilligung & Versorgung. Nach der Bewilligung liefert der Versorger das Gerät und weist Sie und Ihr Umfeld ein. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Es gibt 5 Schritte:
Schritt 1: Beratung und Ausprobieren.
Eine Beratungsstelle hilft Ihnen.
Sie probieren das Gerät aus.
Schritt 2: Antrag vorbereiten.
Der Arzt schreibt eine Verordnung.
Das ist ein Formular: Muster 16.
Schritt 3: Antrag abschicken.
Alle Unterlagen gehen an die Kranken-Kasse.
Schritt 4: Warten auf die Antwort.
Die Kranken-Kasse hat 3 bis 5 Wochen Zeit.
Antwortet sie nicht, gilt: Ja.
Schritt 5: Gerät bekommen.
Sie bekommen das Gerät und eine Einweisung.
Bei einem Nein können Sie Widerspruch einlegen.
Hilfen, die Sie weiterbringen
Für jeden Schritt gibt es eine ausführlichere Hilfe. Diese drei Seiten führen Sie tiefer:
Antrags-Assistent
Beantwortet ein paar Fragen und erstellt Ihre persönliche Checkliste mit Unterlagen und Formulierungshilfen für die Krankenkasse.
Zum Antrags-AssistentenBeratungsprozess
Wie eine Beratung bei AssistUK abläuft – von der ersten Anfrage bis zum gemeinsamen Ausprobieren von Geräten.
Zum BeratungsprozessKosten & Finanzierung
Der Überblick: Was ist kostenlos, was übernimmt die Krankenkasse – mit Antworten auf häufige Fragen.
Zur Übersicht KostenEs gibt mehr Hilfe für Sie.
Der Antrags-Assistent stellt Fragen.
Dann zeigt er Ihnen eine Liste.
Der Beratungsprozess erklärt die Beratung.
So wissen Sie, was passiert.
Die Seite Kosten zeigt:
Was ist kostenlos?
Was zahlt die Kranken-Kasse?
Wie geht es weiter?
Sie sind nicht allein auf dem Weg. Zu Antrag und Kostenübernahme beraten REHAVISTA und deren Partnerfirmen sowie die kostenlose, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB); zu Fragen der Unterstützten Kommunikation (UK) können Sie uns schreiben. Oder starten Sie direkt mit dem Antrags-Assistenten.
Sie haben Fragen zum Antrag?
Fragen Sie REHAVISTA und Partner-Firmen.
Oder fragen Sie die EUTB.
Die EUTB berät kostenlos.
Sie haben Fragen zur Kommunikation?
Dann schreiben Sie uns.
Oder nutzen Sie den Antrags-Assistenten.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung. Für Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine UK-Beratungsstelle, Ihren Hilfsmittelversorger oder den Sozialverband VdK.