Pflege
Pflege mit mir – nicht an mir
Selbstbestimmte Pflege
Pflege ist nicht nur etwas, das an einem Menschen getan wird, sondern etwas, das mit ihm geschieht. Das Gesetz ist hier eindeutig: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen helfen, „ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht" (§ 2 SGB XI). Den Wünschen zur Gestaltung der Hilfe ist zu entsprechen.
Selbstbestimmte Pflege fragt also nicht nur ob, sondern wie, wann und von wem – und die pflegebedürftige Person entscheidet mit. Würde in der Pflege beginnt damit, dass die Person gefragt wird und ihre Antwort zählt.
Pflege heißt nicht: Andere machen etwas mit mir.
Pflege heißt: Ich bestimme mit.
Ich sage, wie ich gepflegt werden möchte.
Das ist mein Recht. Das steht im Gesetz.
Pflege braucht Kommunikation
Selbstbestimmte Pflege ist ohne Kommunikation nicht möglich. Ich muss sagen können, was mir hilft, wie ich gepflegt werden möchte, wann mir etwas zu viel wird, wo ich Schmerzen habe, was ich ablehne – gerade in den intimsten und verletzlichsten Momenten. Und das muss verstanden werden.
Wer sich nicht mitteilen kann oder nicht verstanden wird, dem wird Pflege angetan, statt sie mit ihm zu gestalten. Deshalb gehört eine Kommunikationsform, die in der Pflegesituation funktioniert, zur guten Pflege dazu – und die Pflegenden müssen sie kennen und nutzen.
Pflege braucht Reden.
Ich muss sagen können, was mir gut tut.
Ich muss sagen können, wenn etwas weh tut.
Und man muss mich verstehen.
Gerade bei körperlicher Nähe ist das wichtig.
Pflege ist nicht planbar – und muss vorgehalten werden
Der entscheidende Punkt
Wie Kommunikation ist auch Pflege eine Querschnittsleistung: Sie entsteht spontan, über den ganzen Tag, in jeder Situation. Sie lässt sich nicht in feste Zeitfenster planen – und muss deshalb vorgehalten werden: verlässlich verfügbar, wenn sie gebraucht wird.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Eine Person ist in der Stadt unterwegs – sie bummelt, sitzt im Café, schaut sich etwas an. Plötzlich entsteht ein Pflegebedarf, etwa der Gang zur Toilette. Niemand kann planen, wann das nötig wird. Ist in diesem Moment keine Pflege oder Assistenz verfügbar, bleiben nur zwei schlechte Möglichkeiten: den Ausflug abbrechen – oder von vornherein zu Hause bleiben.
Genau hier zeigt sich das Problem einer rein „verrichtungsbezogenen", nach Minuten getakteten Versorgung: Sie deckt das Geplante ab, aber nicht das Leben. Teilhabe scheitert dann an einer Leistung, die man planbar gemacht hat, die aber real nicht planbar ist. Verfügbarkeit – die Vorhaltung qualifizierter Unterstützung – ist selbst eine Leistung und muss anerkannt und finanziert werden.
Auch Pflege kann man nicht planen.
Sie passiert plötzlich. Den ganzen Tag.
Ein Beispiel:
Jemand ist in der Stadt unterwegs.
Plötzlich muss die Person auf die Toilette.
Das kann man nicht vorher planen.
Ist dann keine Hilfe da, muss die Person nach Hause.
Darum muss die Hilfe immer bereit sein.
Wege zu selbstbestimmter Pflege
- Arbeitgebermodell: Die pflegebedürftige Person stellt ihre Pflege- und Assistenzkräfte selbst an und bestimmt, wer wann was tut.
- Persönliches Budget (§ 29 SGB IX): Statt Sachleistungen gibt es Geld, mit dem die Person ihre Unterstützung selbst organisiert.
- Pflege und Eingliederungshilfe zusammendenken: Pflege (SGB XI) und Assistenz/Teilhabe (SGB IX) greifen ineinander – gute Beratung klärt, welcher Kostenträger was trägt.
Es gibt Wege zu selbstbestimmter Pflege:
Ich suche meine Pflege-Personen selbst aus.
Oder ich bekomme Geld und plane selbst. Das heißt Persönliches Budget.
Eine Beratung hilft dabei.
Rechtlicher Rahmen
- SGB XI § 2 (Selbstbestimmung): möglichst selbstständiges, selbstbestimmtes Leben, der Würde entsprechend; den Wünschen ist zu entsprechen. – Gesetze im Internet
- SGB IX § 29 (Persönliches Budget): selbst organisierte Unterstützung. – Gesetze im Internet
- UN-BRK Art. 19 & 25: selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben; Gesundheit ohne Diskriminierung. – Institut für Menschenrechte
Selbstbestimmte Pflege ist ein Recht.
Das steht im Gesetz SGB 11.
Und in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Links führen zu mehr Infos.
Verwandte Grundlagen
- Selbstbestimmung – aus echten Alternativen wählen
- Teilhabe – wirklich mitentscheiden (die fünf Bedingungen)
- Assistenz – das Instrument der Selbstbestimmung
- Unterstützte Kommunikation – sich mitteilen und verstanden werden
Lesen Sie auch:
Selbstbestimmung. Teilhabe. Assistenz. Unterstützte Kommunikation.
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