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Selbstbestimmung

Über das eigene Leben bestimmen – aus echten Alternativen wählen

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand: Juni 2026

Was Selbstbestimmung heißt

Selbstbestimmung heißt: über das eigene Leben bestimmen – nicht bestimmt werden. Sie bedeutet nicht, alles allein zu tun. Sie bedeutet, aus echten, akzeptablen Alternativen wählen zu können – und dass diese Wahl respektiert wird.

Selbstbestimmung ist auch dann möglich, wenn ein Mensch viel Unterstützung braucht. Entscheidend ist nicht, wie viel Hilfe jemand bekommt, sondern wer entscheidet. Gute Unterstützung nimmt Entscheidungen nicht ab – sie macht Entscheidungen möglich.

Die Independent-Living-Bewegung hat das auf den Punkt gebracht: Selbstbestimmt leben heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben – auf der Grundlage der Wahl zwischen akzeptablen Alternativen. Unabhängigkeit ist dabei ein relatives Maß, das jeder Mensch für sich selbst bestimmt (Frehe, 1990). Selbstbestimmung ist also nicht dasselbe wie Unabhängigkeit: Ein Mensch kann auf jeden Handgriff Assistenz angewiesen sein und trotzdem völlig selbstbestimmt leben – solange er über die Dinge seines Alltags selbst entscheidet (Fachstelle für Teilhabeberatung).

Selbst bestimmen heißt: Ich entscheide über mein Leben.
Ich muss nicht alles allein machen.
Wichtig ist: Ich entscheide. Nicht andere für mich.
Gute Hilfe entscheidet nicht für mich.
Gute Hilfe macht meine Entscheidung möglich.

Eine echte Wahl braucht akzeptable Alternativen

Eine Wahl ist nur dann eine echte Wahl, wenn die Alternativen akzeptabel sind. „Iss das jetzt – oder gar nichts" ist keine selbstbestimmte Wahl, sondern eine Schein-Wahl.

Zur echten Wahl gehören drei Dinge:

  • Mehrere annehmbare Möglichkeiten – nicht nur eine vorgegebene Lösung, der man zustimmt.
  • Eine verständliche Entscheidungsgrundlage – ich weiß, worum es geht und was die Folgen sind.
  • Ein respektiertes „Nein" – ablehnen dürfen gehört zur Selbstbestimmung dazu.

Damit jemand überhaupt wählen kann, muss er die Alternativen kennen und seine Antwort mitteilen können. Selbstbestimmung setzt also Kommunikation voraus.

Eine echte Wahl braucht gute Möglichkeiten.
„Das oder nichts" ist keine echte Wahl.
Ich brauche mehrere Möglichkeiten.
Ich muss verstehen, worum es geht.
Und ich darf auch Nein sagen.

Ohne Kommunikation keine Selbstbestimmung

Wer nicht sprechen kann, ist nicht entscheidungsunfähig – er braucht nur eine andere Form, sich auszudrücken. Deshalb gehören Selbstbestimmung und Unterstützte Kommunikation untrennbar zusammen: Erst die Möglichkeit, sich mitzuteilen und verstanden zu werden, macht echte Entscheidungen möglich.

Diese Kette wird oft so zugespitzt: „Ohne Assistenz keine Teilhabe. Ohne qualifizierte Assistenz keine Unterstützte Kommunikation. Ohne Unterstützte Kommunikation keine Selbstbestimmung."

Wer nicht sprechen kann, ist nicht dumm.
Er braucht nur eine andere Art zu reden.
Zum Beispiel einen Sprech-Computer.
Erst dann kann er wirklich selbst entscheiden.

Selbstbestimmung entsteht nicht allein

Selbstbestimmung fällt niemandem in den Schoß. Sie gelingt nie als rein individueller Akt, sondern ist auf das Zutun anderer angewiesen: auf verlässliche Beziehungen, auf die Erfahrung, dass das eigene Handeln etwas bewirkt (Selbstwirksamkeit), und auf Lern- und Befähigungsprozesse ein Leben lang. Unter Bedingungen von Behinderung können gerade diese Voraussetzungen erschwert sein – deshalb gehört zur Selbstbestimmung auch ein Bildungsauftrag: Menschen die Gelegenheit zu geben, Wählen, Entscheiden und Sich-Ausdrücken zu üben (vgl. fachlicher BTHG-Diskurs, u. a. Berufsverband der Heilpädagogik).

Das heißt auch: Wer wenig Gelegenheit zu echten Entscheidungen hatte, ist nicht „entscheidungsschwach" – ihm wurden Erfahrungen vorenthalten. Gute Unterstützung schafft solche Gelegenheiten, statt sie abzunehmen.

Selbst bestimmen lernt man nach und nach.
Dafür braucht man andere Menschen.
Und man braucht Übung und gute Erfahrungen.
Wer selten wählen durfte, ist nicht „zu schwach" dafür.
Ihm haben nur die Gelegenheiten gefehlt.
Gute Hilfe gibt diese Gelegenheiten.

Rechtlicher Rahmen

  • UN-Behindertenrechtskonvention: „individuelle Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen" (Art. 3) und das Recht, wie, wo und mit wem man lebt (Art. 19). – Institut für Menschenrechte
  • SGB IX § 8: Wunsch- und Wahlrecht – Leistungsberechtigte entscheiden selbst über die Gestaltung. – Gesetze im Internet
  • SGB XI § 2: ein „möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben, das der Würde des Menschen entspricht". – Gesetze im Internet
  • Fachliche Grundlagen: Independent-Living-Bewegung (H. Frehe, 1990): Selbstbestimmung als Kontrolle über das eigene Leben / Wahl zwischen akzeptablen Alternativen · Fachstelle für Teilhabeberatung: Selbstbestimmung ist nicht dasselbe wie Unabhängigkeit · fachlicher BTHG-Diskurs (u. a. Berufsverband der Heilpädagogik): Selbstbestimmung braucht Befähigung.

Selbst bestimmen ist ein Recht.
Das steht in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Und in den Gesetzen SGB 9 und SGB 11.
Die Links führen zu mehr Infos.

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