Personenzentrierung und Sozialraum
Die Person und ihre Lebenswelt im Mittelpunkt
Zwei Leitideen des BTHG
Diese Seite gehört zu den Grundlagen. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind zwei Leitideen besonders wichtig geworden: die Unterstützung an der einzelnen Person auszurichten (Personenzentrierung) und die Lebenswelt dieser Person ernst zu nehmen (Sozialraum). Beide bestimmen, wie gute Assistenz und Teilhabe heute gedacht werden – gemeinsam mit Selbstbestimmung und Teilhabe gelten sie als zentrale Leitbegriffe des BTHG.
Hier geht es um zwei wichtige Ideen aus dem Teilhabe-Gesetz.
Erste Idee: Die einzelne Person ist wichtig. Nicht das Angebot.
Zweite Idee: Die Lebenswelt der Person ist wichtig.
Also: ihr Wohn-Ort, ihre Nachbarn, ihre Interessen.
Personenzentrierung: die Person, nicht das Angebot
Personenzentrierung bedeutet die konsequente Ausrichtung der Unterstützung an den individuellen Bedürfnissen und der subjektiven Sichtweise der Person – einschließlich ihrer Biografie. Nicht die Person passt sich dem Angebot an, sondern die Unterstützung wird um die Person herum gebaut.
Das beginnt schon bei der Bedarfsermittlung: Sie wird mit der Person erstellt, nicht über sie hinweg. Das BTHG schreibt dafür ein Instrument vor, das sich an der ICF der WHO orientiert (§ 118 SGB IX). Wer auf Unterstützte Kommunikation angewiesen ist, braucht dabei Mittel und Methoden der UK, damit die eigene Sichtweise wirklich einfließt – sonst bleibt „personenzentriert" eine leere Hülse.
Personenzentrierung heißt auch: Leistungen sollen möglichst „wie aus einer Hand" zusammenwirken – nicht ein Flickenteppich aus vielen verschiedenen Personen je nach Zuständigkeit und Kostenträger.
Personenzentriert heißt: Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Die Hilfe richtet sich nach dem Menschen.
Nicht der Mensch nach der Hilfe.
Auch beim Planen der Hilfe gilt:
Man plant mit der Person. Nicht über sie.
Wer einen Sprech-Computer nutzt, braucht ihn auch beim Planen.
Nur so kann die Person wirklich mitreden.
Sozialraum: die eigene Lebenswelt nutzen
Der Sozialraum ist die individuelle Lebenswelt eines Menschen – geprägt von persönlichen Beziehungen, Interessen, dem Wohnort und dem, was vor Ort erreichbar ist. Er sieht für jeden Menschen anders aus: Wer auf dem Land lebt, hat einen anderen Sozialraum als jemand in der Großstadt; wer Theater liebt, einen anderen als ein Fußballfan.
Sozialraumorientierung stellt den Willen der Person in den Mittelpunkt und aktiviert ihre eigenen Kräfte und Ressourcen: Nachbarschaft, Freundschaften, Vereine, Nachbarschaftsnetzwerke, kulturelle Angebote. Ziel ist ein Unterstützungssetting, in dem das zählt, was der Mensch selbst tun und gestalten kann (vgl. Hinte).
Das SGB IX nimmt das auf: Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung „im Sozialraum" befähigen (§ 113 Abs. 1, vgl. § 76 SGB IX). Assistenz hilft, diesen Sozialraum zu erschließen – Kontakte zu pflegen, am Leben in Nachbarschaft und Gemeinde teilzunehmen, das eigene Umfeld mitzugestalten. Wichtig: Der Sozialraum ist eine Chance, kein Sparmodell – er ersetzt keine nötige qualifizierte Assistenz, sondern ergänzt sie.
Der Sozialraum ist die Lebenswelt von einem Menschen.
Zum Beispiel: der Wohn-Ort. Die Nachbarn. Die Vereine.
Bei jedem Menschen sieht das anders aus.
Wichtig ist: Was kann der Mensch selbst tun?
Was macht ihm Freude? Wen kennt er?
Gute Hilfe nutzt das. Und baut darauf auf.
Assistenz hilft, Kontakte zu pflegen und dabei zu sein.
Der Sozialraum ersetzt aber keine gute Assistenz.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen
- SGB IX § 8: Wunsch- und Wahlrecht – die Person entscheidet über die Gestaltung der Leistung. – Gesetze im Internet
- SGB IX § 76 & § 113: Leistungen zur Sozialen Teilhabe zur Befähigung zu einer selbstbestimmten Lebensführung im Sozialraum. – § 113 SGB IX
- SGB IX § 118: Bedarfsermittlung mit einem ICF-orientierten Instrument – Grundlage der Personenzentrierung. – Gesetze im Internet
- UN-BRK Art. 19: selbstbestimmt leben und in die Gemeinschaft einbezogen sein. – behindertenrechtskonvention.info
- Fachliche Grundlagen: Personenzentrierung und Sozialraum als Leitbegriffe des BTHG (vgl. fachlicher BTHG-Diskurs, u. a. Berufsverband der Heilpädagogik); Sozialraumorientierung (W. Hinte) – vgl. Umsetzungsbegleitung BTHG.
Diese Ideen stehen im Gesetz SGB 9 (Teilhabe).
Und in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Links führen zu mehr Infos.
Verwandte Grundlagen
- Selbstbestimmung – aus echten Alternativen wählen
- Teilhabe – wirklich mitentscheiden
- Assistenz – das Instrument der Selbstbestimmung
- Pflege – selbstbestimmt und verfügbar
- Unterstützte Kommunikation – sich mitteilen und verstanden werden
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