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Selbstbestimmung, Teilhabe und Assistenz

Selbstbestimmung, Teilhabe und Pflege – und die Assistenz, die sie möglich macht

Von Lars Tiedemann, Dipl. Heilpädagoge · Stand: Juni 2026

Selbstbestimmung, Teilhabe, Pflege – und Assistenz

Diese Seite gehört zu den Grundlagen. Sie erklärt, warum Selbstbestimmung, Teilhabe, Kommunikation und Pflege zusammengehören – und warum es dafür Menschen braucht, die qualifiziert unterstützen.

Selbstbestimmung braucht Teilhabe. Teilhabe braucht Kommunikation. Und Kommunikation braucht bei vielen Menschen qualifizierte Assistenz und Pflege. Fällt ein Glied dieser Kette weg, bricht die Selbstbestimmung.

Zugespitzt formuliert es die Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation so: „Ohne Assistenz keine Teilhabe. Ohne qualifizierte Assistenz keine Unterstützte Kommunikation. Ohne Unterstützte Kommunikation keine Selbstbestimmung."

Hier geht es um wichtige Grundlagen.
Jeder Mensch soll selbst bestimmen.
Dafür muss er mitreden können.
Dafür braucht er oft Hilfe von guten Menschen.
Diese Menschen nennt man Assistenz.

Die Grundlagen davor: Selbstbestimmung, Teilhabe, Pflege

Assistenz steht nicht für sich allein. Sie dient drei Grundlagen, die wir auf eigenen Seiten ausführlich erklären – mit Gesetzen und Quellen:

Selbstbestimmung

Über das eigene Leben bestimmen – aus echten, akzeptablen Alternativen wählen und gefragt werden.

Teilhabe

Wirklich mitentscheiden statt nur dabei sein – die fünf Bedingungen echter Mitentscheidung.

Pflege

Selbstbestimmte Pflege „mit mir, nicht an mir" – verfügbar, wenn sie gebraucht wird.

Assistenz hängt mit 3 Themen zusammen:
Selbstbestimmung. Teilhabe. Pflege.
Dazu gibt es eigene Seiten. Die Links stehen oben.

Assistenz – das Instrument der Selbstbestimmung

Was ist Assistenz?

Assistenz bedeutet: Ein Mensch unterstützt einen anderen dabei, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten. Die assistierte Person entscheidet, was sie tun möchte — die Assistenz hilft bei der Umsetzung. Assistenz ist keine Fürsorge und keine Betreuung. Sie ist ein Instrument der Selbstbestimmung.

Damit kein falsches Bild entsteht, gehört zur Klarheit auch, was Assistenz nicht ist:

  • Keine Bevormundung. Die Assistenz entscheidet nicht für die Person, sondern setzt deren Entscheidungen mit ihr um.
  • Kein Sprechen an ihrer Stelle. Assistenz unterstützt die eigene Kommunikation und gibt die Worte der Person treu weiter – sie ersetzt die Stimme nicht.
  • Keine Hilfe, die überflüssig werden soll. Die Unterstützung bleibt verlässlich verfügbar; die Person bestimmt nur, wie viel sie im Moment braucht.
  • Keine Therapie. Es geht nicht um Behandlung, sondern um Kommunikation, Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben.
  • Keine rechtliche Betreuung. Die rechtliche Betreuung (§ 1814 ff. BGB) regelt die rechtliche Vertretung in festgelegten Aufgabenkreisen – Assistenz dagegen unterstützt das selbstbestimmte Handeln im Alltag.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde Assistenz als eigenständige Leistung in § 78 SGB IX verankert: Assistenzleistungen dienen der „selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung". Sie reichen von der Übernahme von Tätigkeiten bis zur Befähigung, den Alltag selbst zu bewältigen – diese befähigende Form wird ausdrücklich als „qualifizierte Assistenz" durch Fachkräfte erbracht. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Bemerkenswert: Das Gesetz nennt die Kommunikation ausdrücklich – die Assistenzleistungen umfassen „die Verständigung mit der Umwelt" in diesen Bereichen (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Das Recht auf ein Leben in der Gemeinschaft sichert die UN-BRK in Art. 19.

Wer Unterstützte Kommunikation nutzt, ist in besonderer Weise auf qualifizierte Assistenz angewiesen – denn die Assistenz ist hier zugleich Kommunikationspartner:in.

Assistenz heißt: Jemand hilft mir.
Ich bestimme selbst, was ich will.
Die Assistenz hilft, dass es klappt.
Assistenz ist keine Bevormundung.
Wer Assistenz braucht, hat ein Recht darauf.
Der Leistungsträger prüft den Bedarf.
Im Gesetz steht auch: Reden und sich verständigen gehört zur Assistenz dazu.

Assistenz für alle – unabhängig von Wohnform, Modell und Finanzierung

Assistenz ist ein Recht für alle Menschen mit (drohender) wesentlicher Behinderung. Maßgeblich ist allein der individuelle Bedarf an Teilhabe – nicht die Wohnform, das Organisationsmodell oder die Finanzierungsart (§ 99 i. V. m. § 78 und § 113 SGB IX). Wer Unterstützung braucht, hat einen Anspruch darauf; den Bedarf stellt der Leistungsträger im Einzelfall fest.

Egal, wo Sie leben

Seit der BTHG-Reform 2020 sind die Fachleistungen der Eingliederungshilfe – dazu gehört Assistenz – von der Wohnform getrennt. Assistenz steht Ihnen in der eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft und in einer besonderen Wohnform gleichermaßen zu („besondere Wohnform" ist seit 2020 der Nachfolgebegriff für die frühere stationäre Einrichtung, § 42a SGB XII). Die Wohnform darf kein Grund sein, Assistenz zu verweigern oder zu kürzen. Wie die Assistenz in einer besonderen Wohnform konkret organisiert wird – individuell oder teils gemeinsam mit anderen –, hängt vom Anbieter und von Regelungen im jeweiligen Bundesland ab; dazu lohnt sich Beratung. Das Recht, selbstbestimmt zu leben und in die Gemeinschaft einbezogen zu sein, sichert die UN-BRK in Art. 19.

Egal, wie Ihre Assistenz organisiert ist

Manche Menschen stellen ihre Assistent:innen selbst an: Sie wählen die Personen aus, leiten sie an, erstellen Dienstpläne und sind selbst Arbeitgeber:in (Arbeitgebermodell). Andere lassen sich über einen Assistenzdienst unterstützen: Dann kümmert sich der Dienst um Anstellung, Bezahlung und Vertretung bei Krankheit oder Urlaub (Dienstleistungsmodell). Beide Wege sind anerkannt und gleichwertig. Sie selbst entscheiden, wer Sie unterstützt und wie die Assistenz organisiert ist – das ist Ihr Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX).

Egal, ob mit oder ohne Persönliches Budget

Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) ist eine Möglichkeit, Assistenz selbst zu organisieren: Sie bekommen dann Geld statt einer fertigen Dienstleistung und entscheiden in eigener Verantwortung, wie Sie es einsetzen. Es ist aber keine Bedingung – Assistenz steht Ihnen genauso als Sach- bzw. Dienstleistung zu. Wenn Sie Unterstützung beim Verwalten des Budgets brauchen, können Sie Budgetassistenz dazubekommen.

Zur Einordnung: Assistenz nach § 78 SGB IX (Eingliederungshilfe) ist der zentrale, aber nicht der einzige Weg. Je nach Lebenslage kann assistierende Unterstützung auch über andere Systeme finanziert werden – etwa Pflege (SGB XI), Krankenversicherung und Hilfsmittel (SGB V), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) oder Leistungen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung. Welcher Träger zuständig ist, ist eine Frage des Einzelfalls – dazu beraten wir gern.

Assistenz ist ein Recht für alle Menschen mit Behinderung.
Es kommt nur darauf an: Wie viel Hilfe brauchen Sie?
Der Leistungsträger prüft Ihren Bedarf.

Es ist egal, wo Sie wohnen.
In der eigenen Wohnung.
In einer Wohn-Gruppe.
Oder in einer besonderen Wohnform.
Überall haben Sie ein Recht auf Assistenz.

Es ist egal, wer Ihre Assistenz organisiert.
Sie können Ihre Assistenz selbst anstellen.
Oder ein Assistenz-Dienst macht das für Sie.
Beide Wege sind in Ordnung.
Sie bestimmen selbst, wer Ihnen hilft.

Manche Menschen bekommen Geld statt Hilfe.
Das heißt: Persönliches Budget.
Dann kaufen Sie die Hilfe selbst ein.
Aber das muss nicht sein.
Sie können auch einfach Hilfe bekommen.

Kommunikation und Pflege: eine Querschnittsleistung, die vorgehalten werden muss

Der entscheidende Punkt

Kommunikation und große Teile der Pflege sind Querschnittsleistungen: Sie durchziehen den ganzen Tag und jede Situation. Sie sind nicht planbar – und müssen deshalb vorgehalten werden. Dafür braucht es qualifizierte Menschen.

Nicht planbar

Niemand kann festlegen, wann ein Mensch etwas sagen möchte, eine Frage hat, eine Entscheidung treffen muss, Schmerzen bekommt oder Unterstützung braucht. Kommunikation und viele Pflegebedarfe entstehen spontan – nicht in festen Zeitfenstern. Eine Idee, ein Einwand, ein „Mir geht es nicht gut" lässt sich nicht auf 14:30 Uhr terminieren.

Muss vorgehalten werden

Was nicht planbar ist, muss bereitstehen. Unterstützung, die nur für einzelne, vorher gebuchte Verrichtungen abgerufen werden kann, deckt spontane Kommunikation und plötzliche Bedarfe nicht ab. Selbstbestimmung in Echtzeit braucht Vorhaltung (Bereitschaft) – verlässlich verfügbare Assistenz, nicht Minuten auf Abruf. Das SGB IX trägt dem Rechnung, indem Assistenz die „Tagesstrukturierung" umfasst (§ 78), und die UN-BRK fordert, dass Unterstützung ein Leben in der Gemeinschaft ermöglicht, statt es an Einrichtungen und Zeitpläne zu binden (Art. 19).

Braucht qualifizierte Menschen

Und es braucht nicht irgendwen, sondern Menschen, die die Person, ihr Kommunikationssystem und ihre Signale kennen. Kommunikationsunterstützung ist nicht beliebig austauschbar und lässt sich fachlich nicht „aus dem Pool auf Abruf" leisten. Die Forschung ist hier eindeutig: Kommunikationspartner:innen beeinflussen den Kommunikationserfolg mindestens so stark wie die nutzende Person selbst (Light & McNaughton, 2014). In der ICF sind sie der entscheidende Umweltfaktor – Förderfaktor oder Barriere.

Deshalb zählen Kontinuität und vertraute, langfristig eingearbeitete Fachkräfte: Ein ständiger Wechsel vieler nur kurz beschäftigter Kräfte überfordert die Verständigung. Unterstützung sollte möglichst „wie aus einer Hand" verlässlich verfügbar sein.

Konsequenz für die Finanzierung: Wer Teilhabe will, muss diese Vorhaltung und Qualifikation mitfinanzieren – Pflege (SGB XI) und Eingliederungshilfe/Assistenz (SGB IX) zusammendenken, statt Kommunikation als unbezahlte „Nebensache" zu behandeln. Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) ist ein Weg, diese verlässliche, selbst organisierte Unterstützung zu sichern.

Reden passiert den ganzen Tag.
Auch Pflege passiert den ganzen Tag.
Man kann nicht planen, wann ich etwas sagen will.
Oder wann ich Hilfe brauche.
Darum muss die Hilfe immer da sein.
Nicht nur zu festen Zeiten.

Und es muss eine gute Person sein.
Eine Person, die mich kennt. Und mein Gerät kennt.
Das ist sehr wichtig. Auch das kostet Geld.

Assistenz und Unterstützte Kommunikation

Menschen, die Unterstützte Kommunikation (UK) nutzen, sind in besonderer Weise auf qualifizierte Assistenz angewiesen. UK-Nutzer:innen kommunizieren über Sprachcomputer, Symboltafeln, Gebärden oder andere Hilfsmittel. Damit diese Kommunikation im Alltag gelingt, braucht es Assistenz, die:

  • UK-Kompetenz mitbringt: Assistent:innen müssen wissen, wie das Kommunikationshilfsmittel funktioniert, welche Vokabulare genutzt werden und wie sie als Kommunikationspartner:in effektiv agieren können.
  • Modelling aktiv einsetzt: Gute Assistenz modelliert die Nutzung des UK-Systems — sie zeigt auf Symbole, nutzt das Gerät selbst und lebt vor, wie man damit kommuniziert (Aided Language Stimulation).
  • Geduld und Responsivität zeigt: UK-Kommunikation braucht oft mehr Zeit. Assistent:innen müssen Pausen aushalten, auf Kommunikationsversuche achten und angemessen reagieren — ohne vorschnell zu interpretieren oder zu sprechen. Zur Einordnung: Lautsprache erreicht etwa 120–180 Wörter pro Minute, Unterstützte Kommunikation oft nur 2–25 — Zeit und geduldiges Warten sind deshalb keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung (Beukelman & Light, 2020).
  • Die Selbstbestimmung respektiert: Assistenz darf nicht entscheiden, WAS die Person sagt. Sie unterstützt dabei, DASS die Person es sagen kann. Das betrifft auch schwierige Themen: Kritik, Wünsche, Ablehnung.
  • Technische Kompetenz hat: Das Kommunikationsgerät muss funktionieren. Assistent:innen müssen einfache technische Probleme lösen, das Gerät laden, Einstellungen anpassen und bei Bedarf neue Inhalte hinzufügen können.

Lebensbereiche der Assistenz

Diese vier Formen zeigen, in welchen Lebensbereichen Assistenz unterstützt – unabhängig davon, über welches Modell (selbst angestellt oder über einen Assistenzdienst) und in welcher Wohnform sie organisiert ist (siehe Abschnitt „Assistenz für alle" oben).

Persönliche Assistenz

Unterstützung im gesamten Alltag — Wohnen, Mobilität, Körperpflege, Kommunikation. Die Person wählt ihre Assistent:innen selbst aus und bestimmt die Art der Unterstützung.

Schulassistenz / Inklusionsassistenz

Unterstützung im schulischen Kontext: Umgang mit dem Kommunikationsgerät im Unterricht, Modelling, Anpassung von Materialien, Unterstützung in der Pause und bei sozialen Interaktionen.

Arbeitsassistenz

Unterstützung am Arbeitsplatz: Bedienung des Kommunikationsgeräts in Besprechungen, Anpassung an berufliche Anforderungen, Unterstützung bei Telefonaten oder E-Mails.

Freizeitassistenz

Teilhabe an Freizeitaktivitäten: Sport, Kultur, soziale Kontakte. Die Assistenz stellt sicher, dass das Kommunikationsgerät dabei ist und die Person aktiv teilnehmen kann.

Menschen mit Sprech-Computer brauchen besondere Assistenz.
Die Assistenz muss wissen, wie das Gerät funktioniert.
Die Assistenz muss zeigen, wie man damit spricht.
Die Assistenz muss geduldig sein.
Die Assistenz darf nicht für die Person sprechen.
Die Person bestimmt selbst, was sie sagt.

Es gibt verschiedene Arten von Assistenz:
Hilfe zu Hause.
Hilfe in der Schule.
Hilfe bei der Arbeit.
Hilfe in der Freizeit.

Qualitätsmerkmale guter UK-Assistenz

Die Qualität der Assistenz entscheidet wesentlich über die kommunikativen Möglichkeiten einer UK-nutzenden Person. Forschung zeigt, dass Kommunikationspartner:innen einen mindestens ebenso großen Einfluss auf den Kommunikationserfolg haben wie die nutzende Person selbst (Light & McNaughton, 2014). Und diese Partner-Kompetenz ist erlernbar: Eine Meta-Analyse zur gezielten Schulung von Kommunikationspartner:innen (17 Studien, 53 Teilnehmende) belegt deutliche Verbesserungen der Kommunikation (Kent-Walsh et al., 2015). Das Gesetz setzt dabei einen klaren Maßstab: Assistenzkräfte müssen in einer für die Person wahrnehmbaren Form kommunizieren können und persönlich geeignet sein (§ 124 SGB IX); bei besonderen kommunikativen Anforderungen kann dafür der Einsatz von Fachkräften nötig sein.

  • Kenntnis des Kommunikationssystems: Die Assistenz kennt das Vokabular, weiß wo wichtige Wörter zu finden sind und kann bei der Navigation helfen, ohne die Kontrolle zu übernehmen.
  • Aktives Modelling: In jeder Interaktion zeigt die Assistenz, wie das Kommunikationssystem genutzt werden kann — sie zeigt auf Symbole, drückt Felder und spricht dabei (Aided Language Stimulation).
  • Ko-Konstruktion: Die Assistenz baut Äußerungen gemeinsam mit der Person auf, fragt nach und prüft, ob sie richtig verstanden hat — ohne Bedürfnisse vorwegzunehmen.
  • Wartezeit geben: UK-Kommunikation braucht Zeit. Gute Assistenz gibt der Person Zeit zum Formulieren und unterbricht nicht vorschnell.
  • Kommunikationsanlässe schaffen: Statt Bedürfnisse vorwegzunehmen, schafft die Assistenz Gelegenheiten, in denen Kommunikation notwendig und motivierend ist.
  • Personenzentrierte Grundhaltung: Begegnung auf Augenhöhe mit Empathie, Wertschätzung und Echtheit (Kongruenz) — diese drei Grundhaltungen personenzentrierter Gesprächsführung gelten auch in der Unterstützten Kommunikation.
  • Alle Kommunikationsversuche wertschätzen: Ob Blick, Geste, Lautäußerung oder Symbolauswahl — jeder Kommunikationsversuch wird aufgegriffen und beantwortet.
  • Regelmäßige Fortbildung: UK-Assistenz erfordert kontinuierliches Lernen. Neue Vokabulare, Ansteuerungsmethoden und Förderansätze entwickeln sich weiter.

Quellen: Light, J. & McNaughton, D. (2014). Communicative Competence. AAC, 30(1). | Kent-Walsh, J. et al. (2015). Communication Partner Instruction: A Meta-Analysis. AAC, 31(4). | Beukelman, D. & Light, J. (2020). Augmentative & Alternative Communication. Brookes. | UN-BRK Art. 19, 21, 24.

Gute Assistenz kennt das Gerät gut.
Gute Assistenz zeigt, wie man das Gerät benutzt.
Gute Assistenz gibt der Person genug Zeit.
Gute Assistenz nimmt nicht vorweg, was die Person will.
Gute Assistenz freut sich über jeden Versuch zu sprechen.
Gute Assistenz lernt immer weiter dazu.
Gute Gesprächspartner kann man lernen.

Assistenz schafft Lernmöglichkeiten

Qualifizierte Assistenz hilft nicht nur im Hier und Jetzt – sie eröffnet Lernmöglichkeiten. Unterstützte Kommunikation lernt man nicht einmalig, sondern entwickelt sie ein Leben lang weiter: neue Wörter und Symbole, längere Sätze, Lesen und Schreiben, neue Themen und Situationen. Assistenz ist dabei das Gerüst (Fachsprache: Scaffolding), das dieses Lernen im Alltag trägt – durch Modelling, durch das Schaffen von Kommunikationsanlässen und durch das schrittweise Erweitern des Wortschatzes.

Entscheidend ist die Haltung der Kompetenzvermutung: Wir gehen davon aus, dass der Mensch lernen, verstehen und mitbestimmen kann, und richten die Unterstützung danach aus („least dangerous assumption"). Nicht mit dem Mund sprechen zu können heißt nicht, nichts zu sagen zu haben – und erst recht nicht, weniger zu verstehen oder zu können. Solche Zuschreibungen sind eine der häufigsten Barrieren; in der ICF sind Einstellungen deshalb ein zentraler Umweltfaktor. Lernen ist dabei keine Therapie und keine Vorbedingung für Teilhabe nach dem Muster „erst lernen, dann mitmachen". Lernen ist Teil der Teilhabe – und ein Recht: Die UN-BRK sichert in Art. 24 das Recht auf Bildung und lebenslanges Lernen, ausdrücklich auch über ergänzende und alternative Kommunikation (Art. 21).

Das Gerüst-Prinzip richtig verstanden: Die Hilfe wird nicht abgebaut, um „Unabhängigkeit" zu erzwingen. Sie bleibt verfügbar wie ein Geländer in Reichweite – variabel ist nur, wie viel die Person im Moment braucht. Das entscheidet sie selbst.

vgl. Scaffolding: Wood, Bruner & Ross (1976); Kompetenzvermutung / „least dangerous assumption": Donnellan (1984); Ko-Konstruktion in der UK: Light. · UN-BRK Art. 21 & 24.

Gute Assistenz hilft auch beim Lernen.
UK lernt man immer weiter. Ein Leben lang.
Zum Beispiel: neue Wörter. Oder Lesen und Schreiben.

Wer nicht mit dem Mund spricht, hat trotzdem viel zu sagen.
Wir glauben fest: Dieser Mensch kann lernen.
Lernen ist keine Therapie.
Lernen gehört zur Teilhabe dazu. Lernen ist ein Recht.
Die Hilfe bleibt immer da. Auch beim Lernen.

Assistenz und alphabetische Kommunikation

Alphabetische Kommunikationssysteme (wie Scripo Start und Scripo Pro von AssistUK) bieten einen besonderen Vorteil für die Assistenz: Alle nutzen das gleiche System — Schrift.

Das Alphabet ist das universelle Kommunikationssystem unserer Gesellschaft. Assistent:innen — ob professionell ausgebildet oder Quereinsteiger:innen, ob Eltern oder Mitschüler:innen — kennen Buchstaben und Wörter. Sie können alphabetische Kommunikation sofort verstehen und Modelling leisten, ohne spezielle Zusatzschulung.

Dies ist besonders relevant in inklusiven Settings, wo Assistenz häufig wechselt oder wo verschiedene Personen die Rolle der Kommunikationspartner:in übernehmen (Lehrkräfte, Therapeut:innen, Mitschüler:innen, Familienmitglieder). Je zugänglicher das System für alle Beteiligten ist, desto besser wird die Kommunikation unterstützt.

Buchstaben kennen sehr viele Menschen.
Die Assistenz kann sofort mitmachen.
Sie muss kein besonderes System lernen.
Das ist gut, wenn viele verschiedene Menschen helfen.
Zum Beispiel in der Schule oder zu Hause.

Rechtlicher und fachlicher Rahmen

Die Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf Recht, WHO-Klassifikation und Fachforschung. Hier findest du die Quellen für weitere Informationen:

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Art. 2 (Begriffsbestimmung: „Kommunikation" schließt ergänzende und alternative Formen ausdrücklich ein), Art. 3 (Grundsatz: Autonomie & Selbstbestimmung), Art. 12 (gleiche Anerkennung vor dem Recht / unterstützte Entscheidungsfindung), Art. 19 (selbstbestimmt leben, Einbeziehung in die Gemeinschaft), Art. 21 (Zugang zu Information & Kommunikation, ergänzende/alternative Kommunikation), Art. 24 (Bildung & lebenslanges Lernen). – Institut für Menschenrechte · behindertenrechtskonvention.info
  • SGB IX (Teilhabe / Bundesteilhabegesetz): § 8 Wunsch- und Wahlrecht, § 29 Persönliches Budget (Leistungsform), § 78 Assistenzleistungen (Abs. 2: Übernahme/Begleitung sowie Befähigung = qualifizierte Assistenz durch Fachkräfte), § 99 leistungsberechtigter Personenkreis, § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe, § 116 gemeinsame Inanspruchnahme, § 124 Eignung der Leistungserbringer (Kommunikation in wahrnehmbarer Form, persönliche Eignung). – § 78 SGB IX · Umsetzungsbegleitung BTHG
  • SGB XII § 42a (besondere Wohnform): Seit der BTHG-Reform 2020 sind die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von der Wohnform getrennt; die besondere Wohnform trat an die Stelle der stationären Einrichtung. Assistenz steht in der eigenen Wohnung wie in der besonderen Wohnform zu. – Umsetzungsbegleitung BTHG: Trennung der Leistungen
  • SGB XI (Pflegeversicherung): § 2 Selbstbestimmung. – Gesetze im Internet
  • SGB V § 33 (Hilfsmittel): Anspruch auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zählt das Sich-verständigen-Können („Erschließung eines geistigen Freiraums“) zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. – mehr dazu unter Kosten und Hilfsmittel beantragen
  • WHO – ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit): Teilhabe als „Einbezogensein in eine Lebenssituation", Umweltfaktoren als Förderfaktor oder Barriere; bio-psycho-soziales Modell. – BAR Frankfurt: ICF-Komponenten
  • Fachliteratur: Light, J. & McNaughton, D. (2014). Communicative Competence for Individuals who require AAC. AAC 30(1). · Kent-Walsh, J. et al. (2015). Effects of Communication Partner Instruction on the Communication of Individuals using AAC: A Meta-Analysis. AAC 31(4). · Beukelman, D. & Light, J. (2020). Augmentative & Alternative Communication. Brookes. · National Joint Committee (2016). Communication Bill of Rights (3. Aufl.).

Die Infos kommen aus Gesetzen und aus Forschung.
Zum Beispiel: die UN-Behindertenrechtskonvention.
Das SGB 9 (Teilhabe) und das SGB 11 (Pflege).
Und von der WHO.
Die Links oben führen zu mehr Infos.

Beratung und weiterführende Informationen

Bei kommunikation+ beraten wir Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ebenso wie Assistent:innen und Fachkräfte — zur Einarbeitung in UK-Systeme, zum Modelling und zur Förderplanung sowie zu einer ersten Orientierung, wie sich Assistenz organisieren lässt (Modell, Persönliches Budget, Dienst). Für die formale Beratung zu Teilhabeleistungen und Anträgen gibt es zusätzlich die kostenlose, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

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