Teilhabe
Wirklich mitentscheiden – nicht nur dabei sein
Was Teilhabe heißt
Teilhabe bedeutet nach der WHO (ICF) das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Aber dabei zu sein reicht nicht. Wirkliche Teilhabe heißt: mitentscheiden können – nicht nur anwesend sein.
Ein Mensch kann körperlich mitten im Geschehen sein und trotzdem ausgeschlossen bleiben: wenn über ihn statt mit ihm gesprochen wird, wenn er nicht gefragt wird oder wenn er nicht antworten kann. Teilhabe ohne Kommunikation ist nur Anwesenheit.
Teilhabe heißt: Ich bin dabei und ich rede mit.
Nur dabei sein reicht nicht.
Ich will mitentscheiden.
Dafür muss ich mich mitteilen können.
Teilhabe hat Stufen – und ist nicht voraussetzungslos
Teilhabe ist kein Alles-oder-Nichts. Sie reicht über mehrere Stufen – von der ersten Annäherung bis zum eigenen Beitrag für die Gemeinschaft (Stufenmodell nach Levasseur u. a.):
- sich auf die Begegnung mit anderen vorbereiten,
- mit anderen zusammen sein (allein, aber unter Menschen),
- mit anderen in Kontakt treten – noch ohne gemeinsame Aktivität,
- gemeinsam mit anderen aktiv sein, für ein gemeinsames Ziel,
- anderen behilflich sein,
- einen eigenen Beitrag zur Gemeinschaft leisten.
Schon eine frühe Stufe ist echte Teilhabe – und jede Stufe ist wertvoll. Wichtig ist: Teilhabe ist nicht voraussetzungslos. Sie setzt Lernprozesse voraus – nicht nur bei den Menschen mit Behinderung, sondern auch beim Umfeld und bei den Organisationen, die Teilhabe ermöglichen sollen. Niemand muss erst „teilhabefähig" gemacht werden, um dabei sein zu dürfen; aber alle Beteiligten lernen dazu, damit aus Anwesenheit echte Mitentscheidung wird.
Teilhabe hat viele Stufen.
Schon eine kleine Stufe ist gut und wichtig.
Zum Beispiel: bei anderen Menschen sein.
Oder: gemeinsam etwas tun.
Oder: anderen helfen.
Niemand muss erst „gut genug" sein, um dabei zu sein.
Aber alle lernen dazu. Auch die Menschen drumherum.
Damit Teilhabe wirklich klappt.
Die fünf Bedingungen echter Mitentscheidung
Damit ich wirklich mitentscheiden kann, müssen fünf Bedingungen erfüllt sein:
- Ich habe die Informationen, die ich für die Entscheidung brauche.
- Mir werden die Folgen so erklärt, dass ich sie verstehen kann – in meiner Sprache, meiner Kommunikationsform, in passendem Tempo.
- Ich habe eine echte Auswahl – mehrere akzeptable Alternativen, nicht nur die Zustimmung zu einer fertigen Lösung.
- Meine Antwort wird verstanden – mein Gegenüber erkennt meine Äußerung, nimmt sie ernst und vergewissert sich, dass es mich richtig verstanden hat.
- Ich bekomme die Mittel, es zu sagen – eine Kommunikationsform und ein Hilfsmittel, mit dem ich mich überhaupt ausdrücken kann (Unterstützte Kommunikation).
Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, ist es keine Entscheidung mehr, sondern Fremdbestimmung mit dem Anschein von Beteiligung.
Damit ich mitentscheiden kann, brauche ich 5 Dinge:
1. Ich bekomme alle wichtigen Infos.
2. Mir wird erklärt, was passiert. So, dass ich es verstehe.
3. Ich habe eine echte Auswahl.
4. Meine Antwort wird verstanden.
5. Ich bekomme ein Mittel, um zu antworten. Zum Beispiel einen Sprech-Computer.
Fehlt ein Ding, kann ich nicht mitentscheiden.
Kommunikation überall – und nicht planbar
Der entscheidende Punkt
Teilhabe passiert spontan und überall. Wann ein Mensch etwas sagen, fragen oder mit jemandem ins Gespräch kommen möchte, lässt sich nicht planen. Deshalb muss Kommunikationsunterstützung vorgehalten werden – verlässlich verfügbar, nicht erst auf Bestellung.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Nele ist im Kino und trifft dort jemanden, mit dem sie ins Gespräch kommen möchte. Diese Begegnung passiert jetzt – nicht nach Termin. Wer in diesem Moment keine Möglichkeit zur Kommunikation und keine Unterstützung zur Hand hat, ist von der Begegnung ausgeschlossen. Teilhabe findet nicht in gebuchten Zeitfenstern statt, sondern dort, wo das Leben gerade ist: im Kino, im Bus, beim Einkaufen, im Wartezimmer, bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße.
Das heißt: Es reicht nicht, Kommunikation zu festen „Übungszeiten" zu ermöglichen. Das Kommunikationsmittel muss immer dabei sein, und es muss Menschen geben, die jederzeit als Kommunikationspartner einspringen können. Diese Bereitschaft – das Vorhalten – ist selbst eine Leistung, die anerkannt und finanziert werden muss.
Reden passiert überall.
Und man kann es nicht planen.
Ein Beispiel:
Nele ist im Kino.
Sie trifft jemanden und will reden.
Das passiert genau jetzt. Nicht nach Termin.
Darum muss die Hilfe immer da sein.
Und das Sprech-Mittel muss immer dabei sein.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen
- UN-BRK Art. 21: Zugang zu Information & Kommunikation – ausdrücklich auch über ergänzende und alternative Kommunikation. Art. 12: Unterstützung bei der Ausübung von Entscheidungen (statt sie abzunehmen). – Institut für Menschenrechte
- WHO – ICF: Teilhabe als „Einbezogensein in eine Lebenssituation"; die Menschen im Umfeld sind ein Umweltfaktor – Förderfaktor oder Barriere. – BAR Frankfurt: ICF
- SGB IX: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (u. a. § 76 ff.). – Gesetze im Internet
- Fachliche Grundlagen: Stufenmodell sozialer Teilhabe (Levasseur u. a.); Teilhabe ist nicht voraussetzungslos und wird pädagogisch gestaltet (vgl. Kaufmann, 2009).
Teilhabe ist ein Recht.
Das steht in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Und bei der WHO.
Die Links führen zu mehr Infos.
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