Für Sachbearbeiter:innen
Verstehen, was Unterstützte Kommunikation ist, warum Kommunikationshilfen notwendig sind – und auf welcher rechtlichen Grundlage sie bewilligt werden.
Fragen zu einem UK-Antrag? Wir erläutern gern den Bedarf.
Haben Sie Fragen zu einem Antrag?
Wir erklären Ihnen alles gern.
Was ist Unterstützte Kommunikation?
Unterstützte Kommunikation (UK) – international Augmentative and Alternative Communication (AAC) – ist ein Fachgebiet, das sich mit der Kommunikation von Menschen befasst, die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache verfügen. Diese Menschen benötigen alternative Wege, um sich mitzuteilen, Bedürfnisse zu äußern und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Kommunikationshilfen sind elektronische Geräte – spezialisierte Tablets oder dedizierte Sprachcomputer – mit besonderer Software, die es den UK-Nutzenden ermöglicht, über Symbole, Text oder eine Kombination aus beidem zu kommunizieren. Das Gerät gibt die gewählten Inhalte als Sprache aus (Sprachsynthese).
UK wird von Kindern und Erwachsenen mit unterschiedlichen Diagnosen genutzt, unter anderem bei:
- Infantiler Zerebralparese (ICP)
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Zustand nach Schlaganfall (Aphasie)
- Amyotropher Lateralsklerose (ALS)
- Geistiger Behinderung mit fehlender oder eingeschränkter Lautsprache
- Genetischen Syndromen (z. B. Rett-Syndrom, Angelman-Syndrom)
- Schädel-Hirn-Trauma
Kommunikation ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und ein Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert dies in mehreren Artikeln:
- Art. 2: Definition von Kommunikation – schließt ausdrücklich unterstützende und alternative Kommunikationsformen ein
- Art. 21: Recht auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen
- Art. 24: Recht auf Bildung – einschließlich des Zugangs zu Kommunikationsmitteln
Manche Menschen können nicht sprechen.
Oder sie können nur wenig sprechen.
Diese Menschen brauchen Hilfe beim Reden.
Es gibt besondere Geräte dafür.
Zum Beispiel ein Tablet mit einem Sprach-Programm.
Man drückt auf Bilder oder Wörter.
Dann spricht das Gerät laut vor.
Das nennt man: Unterstützte Kommunikation.
Die Abkürzung ist: UK.
Kinder und Erwachsene nutzen UK.
Zum Beispiel bei Lähmung, Autismus oder nach einem Schlaganfall.
Jeder Mensch hat das Recht zu kommunizieren.
Das steht auch in den Gesetzen.
Warum sind Kommunikationshilfen notwendig?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zählt das Sich-verständigen-Können zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens; elektronische Kommunikationshilfen dienen der „Erschließung eines geistigen Freiraums“. Ohne Kommunikationshilfen sind betroffene Personen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen.
Auch im Teilhaberecht ist Kommunikation ausdrücklich verankert: Assistenzleistungen nach § 78 Abs. 1 SGB IX umfassen ausdrücklich „die Verständigung mit der Umwelt". Kommunikation ist damit nicht nur ein Hilfsmittel-Anspruch (SGB V), sondern zugleich eine Assistenz- und Teilhabeleistung (SGB IX).
Kommunikationshilfen ermöglichen:
- Bedürfnisse äußern: Schmerzen mitteilen, Hunger und Durst signalisieren, Hilfe anfordern
- Teilhabe an Bildung: Aktive Beteiligung an Unterricht und Lernprozessen
- Soziale Interaktion: Gespräche führen, Freundschaften pflegen, Familie teilhaben lassen
- Selbstbestimmung: Eigene Entscheidungen treffen und diese mitteilen
Frühzeitige Versorgung ist entscheidend: Eine verzögerte oder fehlende Kommunikationsmöglichkeit erhöht nachweislich das Risiko für Sekundärfolgen – darunter Verhaltensauffälligkeiten, soziale Isolation und Depression. Je früher eine Kommunikationshilfe bereitgestellt wird, desto besser sind die Entwicklungschancen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt den Anspruch auf Kommunikationshilfen:
- Art. 2 – Definition von Kommunikation: umfasst Sprachen, Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, zugängliche Multimedia-Inhalte sowie ergänzende und alternative Formen der Kommunikation
- Art. 21 – Recht auf freie Meinungsäußerung: Vertragsstaaten treffen Vorkehrungen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben können
- Art. 24 – Recht auf Bildung: einschließlich der Bereitstellung angemessener Vorkehrungen und Unterstützungsmaßnahmen
Wichtig: Kommunikationshilfen ersetzen keine Therapie – sie sind ein eigenständiges Hilfsmittel. Sprachtherapie und Kommunikationshilfe ergänzen sich, ersetzen einander jedoch nicht. Die Verordnung einer Kommunikationshilfe ist daher unabhängig von laufenden therapeutischen Maßnahmen zu beurteilen.
Menschen brauchen Kommunikation.
Das hat auch ein Gericht gesagt.
Kommunikation ist ein Grund-Bedürfnis.
Mit einer Kommunikations-Hilfe können Menschen:
- Sagen, was sie brauchen.
- In der Schule mitmachen.
- Mit anderen Menschen reden.
- Selbst entscheiden.
Wenn jemand keine Kommunikations-Hilfe bekommt,
wird er oft traurig und einsam.
Deshalb ist es wichtig, schnell zu helfen.
Eine Kommunikations-Hilfe ist kein Ersatz für Therapie.
Beides ist wichtig.
Rechtsgrundlagen im Überblick
Kommunikationshilfen können über verschiedene Kostenträger finanziert werden. Die drei wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- § 33 Abs. 1 SGB V: Anspruch auf Hilfsmittel, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen
- Produktgruppe 16 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands: Kommunikationshilfen
- Hilfsmittel = kein Heilmittel, daher kein Budget-Thema für die verordnende Ärztin bzw. den verordnenden Arzt
- Verordnung über Muster 16 (Kassenrezept)
- Antragstellung durch den Leistungserbringer (z. B. REHAVISTA und Partner)
Eingliederungshilfe
- § 84 SGB IX (seit 2020; zuvor § 55 SGB IX a. F. i. V. m. §§ 53 ff. SGB XII): Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Für Menschen mit wesentlicher Behinderung
- Kommunikationshilfen als Assistive Technologie
- Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe
Jugendhilfe
- § 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Bei (drohender) seelischer Behinderung
- Für Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre, in Ausnahmen bis 27)
- Antrag beim Jugendamt
Es gibt verschiedene Stellen, die eine Kommunikations-Hilfe bezahlen können:
1. Die Krankenkasse
Der Arzt schreibt ein Rezept.
Dann kann man eine Kommunikations-Hilfe beantragen.
Das kostet den Arzt kein Geld aus seinem Budget.
2. Die Eingliederungshilfe
Für Menschen mit einer schweren Behinderung.
Den Antrag stellt man beim Amt.
3. Das Jugendamt
Für Kinder und Jugendliche.
Wenn eine seelische Behinderung droht.
Produktgruppe 16 – Kommunikationshilfen
Die Produktgruppe 16 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands umfasst elektronische Kommunikationshilfen. Eine Versorgung beinhaltet:
- Hardware: Dedizierte Kommunikationsgeräte oder Tablets mit speziellem Schutzgehäuse
- Software: Kommunikationssoftware (z. B. Grid von Smartbox) einschließlich der Lizenz
- Individuelle Konfiguration: Anpassung des Vokabulars an die Person – ihre Bedürfnisse, ihr Alter, ihre Fähigkeiten und ihren Alltag
Die individuelle Anpassung (Vokabularanpassung) ist ein notwendiger Bestandteil der Hilfsmittelversorgung – nicht optional. Ein Kommunikationsgerät ohne passendes Vokabular ist nicht funktionsfähig, ebenso wie eine Brille ohne die richtigen Gläser.
Software-Lizenzen (wie die AssistUK-Lizenz für spezialisierte Vokabulare) sind Teil der Hilfsmittelversorgung. Sie ermöglichen den Zugang zu strukturierten, therapeutisch fundierten Vokabularen, die regelmäßig weiterentwickelt und aktualisiert werden.
Eine Übersicht unserer Produkte finden Sie auf der Produktseite. Auf jeder Produktseite finden Sie detaillierte Begründungen für den jeweiligen Kostenträger.
Kommunikations-Hilfen haben eine eigene Gruppe im Hilfsmittel-Verzeichnis.
Das ist die Produktgruppe 16.
Dazu gehören:
- Ein Gerät. Zum Beispiel ein Tablet oder ein Sprach-Computer.
- Ein Sprach-Programm.
- Die Einrichtung für die Person.
Jedes Gerät muss für die Person eingerichtet werden.
Das gehört dazu und muss auch bezahlt werden.
Unsere Produkte finden Sie auf der Produkt-Seite.
Genehmigungsfristen
Für die Bearbeitung von Hilfsmittelanträgen gelten gesetzliche Fristen gemäß § 13 Abs. 3a SGB V:
- 3 Wochen Entscheidungsfrist ohne Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD)
- 5 Wochen Entscheidungsfrist bei Einschaltung des MD (früher MDK)
Die Frist beginnt mit dem Antragseingang bei der Krankenkasse; vollständige Unterlagen vermeiden Rückfragen.
Bei Fristüberschreitung greift die Genehmigungsfiktion: Ohne fristgerechte Entscheidung dürfen Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen und die Kosten erstatten lassen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Die Krankenkasse muss den Versicherten bei drohender Fristüberschreitung aktiv über die Verzögerung und deren Gründe informieren.
Bei Ablehnung: Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Eilverfahrens (einstweiliger Rechtsschutz) beim Sozialgericht, wenn eine dringende Versorgung erforderlich ist.
Die Krankenkasse muss schnell entscheiden.
Es gibt feste Zeiten:
- 3 Wochen: wenn kein Gutachter gefragt wird.
- 5 Wochen: wenn ein Gutachter gefragt wird.
Wenn die Krankenkasse zu lange braucht:
Dann dürfen Sie das Hilfsmittel selbst kaufen.
Die Krankenkasse muss das Geld zurückzahlen.
Wenn die Krankenkasse Nein sagt:
Man kann Widerspruch einlegen.
Das bedeutet: Man sagt, dass man nicht einverstanden ist.
Häufige Fragen
Ist die Verordnung budgetrelevant für den Arzt?
Nein. Kommunikationshilfen gehören zur Produktgruppe 16 des Hilfsmittelverzeichnisses und sind damit ein Hilfsmittel – kein Heilmittel. Die Verordnung belastet das Budget der Ärztin oder des Arztes nicht. Dies ist ein häufiges Missverständnis, das leider immer wieder zu unnötigen Verzögerungen bei der Versorgung führt.
Warum reicht eine einfache Kommunikationstafel nicht?
Nicht-elektronische Hilfsmittel (Bildkarten, Kommunikationstafeln) haben ihren Platz, sind aber in vielen Situationen nicht ausreichend. Elektronische Kommunikationshilfen ermöglichen:
- Spontane Kommunikation – die Person kann jederzeit etwas Neues sagen, nicht nur vorbereitete Aussagen
- Wachsendes Vokabular – das System wächst mit den Fähigkeiten der Person mit
- Literacy-Entwicklung – Zugang zu Buchstaben und Schriftsprache fördert Lese- und Schreibkompetenz
- Sprachausgabe – ermöglicht Teilhabe an Gesprächen, auch mit fremden Personen
- Partizipation – aktive Beteiligung in Schule, Beruf und Freizeit
Muss ein bestimmter Arzt verordnen?
Nein. Jede niedergelassene Ärztin und jeder niedergelassene Arzt kann eine Kommunikationshilfe auf Muster 16 (Kassenrezept) verordnen. Eine fachärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. In der Praxis verordnen häufig Kinderärzt:innen, Neurolog:innen oder Allgemeinmediziner:innen.
Was passiert bei Ablehnung?
Bei Ablehnung eines Hilfsmittelantrags bestehen folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids
- Genehmigungsfiktion prüfen: Wurde die 3- bzw. 5-Wochen-Frist eingehalten? Falls nicht, dürfen Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen und die Kosten erstatten lassen (§ 13 Abs. 3a SGB V)
- Eilverfahren beim Sozialgericht (einstweiliger Rechtsschutz), wenn eine dringende Versorgung notwendig ist
Wir unterstützen UK-Nutzende und Angehörige mit den nötigen Unterlagen und Begründungen für den Widerspruch.
Wie wird der individuelle Bedarf festgestellt?
Der individuelle Bedarf wird durch eine Erprobung beim Hilfsmittelversorger (z. B. REHAVISTA und Partner) festgestellt. Dabei werden verschiedene Geräte und Vokabulare getestet. Ergänzend fließen Empfehlungen von Therapeut:innen (Logopädie, Ergotherapie) und UK-Fachkräften in die Bedarfsfeststellung ein. Die Erprobung dokumentiert, welches Hilfsmittel für die konkrete Person am besten geeignet ist.
Welche Produkte gibt es?
AssistUK entwickelt Kommunikations-Vokabulare für die Software Grid von Smartbox. Das Angebot umfasst symbol- und textbasierte Vokabulare für unterschiedliche Altersgruppen und Fähigkeitsstufen – vom Einstieg über alltagsnahe Kommunikation bis hin zum freien Schreiben. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Produktseite.
Kostet die Verordnung den Arzt Geld?
Nein. Das Rezept kostet den Arzt nichts.
Reicht eine Bild-Tafel?
Oft nicht. Ein elektronisches Gerät kann viel mehr.
Es kann sprechen und wächst mit.
Welcher Arzt kann das Rezept schreiben?
Jeder Arzt kann das Rezept schreiben.
Es muss kein Facharzt sein.
Was tun bei Ablehnung?
Man kann Widerspruch einlegen.
Wir helfen dabei.
Wie findet man das richtige Gerät?
Die Person probiert verschiedene Geräte aus.
Das nennt man: Erprobung.
Fachleute helfen dabei.
Welche Produkte gibt es?
AssistUK macht Sprach-Programme.
Alle Produkte stehen auf der Produkt-Seite.
Begründungen für einzelne Produkte
Auf den Produktseiten finden Sie für jedes Vokabular eine ausführliche, personalisierte Begründung für den jeweiligen Kostenträger. Diese Begründungen können Sie direkt für die Antragstellung verwenden.
Scripo Start
Symbol- und schriftbasierter Einstieg in die Kommunikation. Für Kinder und Erwachsene, die mit Symbolen und ersten Buchstaben kommunizieren.
Für den Einstieg.
Man spricht mit Bildern und ersten Buchstaben.
Scripo Pro
Umfassendes Vokabular mit Symbolen und Text für fortgeschrittene Kommunikation und Literacy-Entwicklung.
Für Fortgeschrittene.
Mit Bildern und Text.
Auch zum Lesen und Schreiben lernen.
Clavis
Tastatur-basiertes Vokabular mit Wort- und Satzvorhersage für Menschen, die schreiben können.
Eine Tastatur zum Schreiben.
Das Programm schlägt Wörter vor.
Für Menschen, die schreiben können.
Easy
Einfache Symboltafeln für den schnellen Einstieg, z. B. nach Schlaganfall.
Einfache Tafeln mit Bildern.
Zum Beispiel nach einem Schlaganfall.
Agismus
Interaktive Seitensets für gemeinsames Spielen und soziale Interaktion.
Seiten zum gemeinsamen Spielen.
Man spielt zusammen mit anderen Menschen.
Verhaltensunterstützung
Visuelle Pläne und Werkzeuge zur Emotionsregulation und Verhaltensunterstützung.
Bilder-Pläne für den Alltag.
Sie helfen bei starken Gefühlen.
Auf jeder Produktseite können Sie die Begründung für die Altersgruppe personalisieren: Kind, Jugendliche:r oder Erwachsene:r.
Sie können die Begründung anpassen.
Wählen Sie: Kind, Jugendliche oder Erwachsene.
Für jedes Vokabular gibt es eine Begründung.
Die Begründung erklärt, warum das Vokabular gebraucht wird.
Sie können die Begründung für den Antrag nutzen.
Es gibt 6 verschiedene Vokabulare:
Scripo Start, Scripo Pro, Clavis, Easy, Agismus und Verhaltensunterstützung.
Klicken Sie auf den Namen, um die Begründung zu lesen.
Worum es im Kern geht
„Kommunikation ist ein Grundbedürfnis – und ein Menschenrecht (UN-BRK Art. 24).“
Mit einer Bewilligung ermöglichen Sie Teilhabe, Selbstbestimmung und Verständigung im Alltag. Mehr zu unserer Haltung auf der Seite Standpunkt: Teilhabe – und zu den rechtlichen Grundlagen im Bereich Kosten & Finanzierung.
Kommunikation ist ein Menschen-Recht.
Mit einer Bewilligung helfen Sie einem Menschen.
Der Mensch kann dann mitreden.
Mehr dazu auf der Seite: Standpunkt.
Haben Sie Fragen zu einem Antrag?
Wir erklären Ihnen gern den Bedarf und die Notwendigkeit einer Kommunikationshilfe. Bei REHAVISTA und Partnern erhalten Sie alle Unterlagen für die Antragstellung.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne.
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