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Für UK-Nutzende

Informationen für Menschen, die mit Unterstützter Kommunikation kommunizieren – in jedem Alter

Sie nutzen schon UK oder möchten damit starten? Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Sie nutzen schon UK?
Oder Sie möchten mit UK anfangen?
Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

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Was ist Unterstützte Kommunikation?

Unterstützte Kommunikation (UK) ist ein Fachgebiet, das Menschen hilft zu kommunizieren – unabhängig davon, ob sie sprechen können oder nicht. UK ist nicht eine einzige Lösung, sondern eine ganze Palette von Möglichkeiten:

  • Symboltafeln und Gebärden: Einfache, visuelle Möglichkeiten, sich auszudrücken
  • Sprachcomputer (Grid): Software auf Tablet oder Computer, die aus Symbolen oder Text spricht
  • Augensteuerung: Eine Lösung für Menschen, die ihre Hände nicht bewegen können
  • Schriftbasierte Kommunikation: ABC-Tafeln und Literacylösungen für Menschen, die schreiben können
  • Nachrichten-Apps und digitale Tools: Alltags-Apps, angepasst für UK-Nutzende

Das Wichtigste: UK ist nicht statt Sprache – UK ist neben Sprache. Sie unterstützen sich gegenseitig.

Mehr über Unterstützte Kommunikation →

Unterstützte Kommunikation ist eine Hilfe zum Reden.
Die Abkürzung ist: UK.

Es gibt viele Arten von UK:

  • Bilder und Symbole
  • Gebärden mit den Händen
  • Ein Sprach-Computer mit Bildern
  • Augen-Steuerung
  • Schreiben auf einer Tafel
  • Apps auf dem Handy

UK hilft beim Reden.
UK ist nicht statt Reden.
UK ist zusammen mit Reden.

Mehr über Unterstützte Kommunikation →

Wie bekomme ich ein Kommunikationshilfsmittel?

Wenn Sie ein Sprachcomputer-System oder ein anderes Kommunikationshilfsmittel benötigen, gibt es einen klaren Weg zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse. So funktioniert der Prozess:

  1. Beratung: Kostenlose Erstberatung bei kommunikation+ (online oder in der Praxis in Freiburg). Wir lernen Sie und Ihre Bedürfnisse kennen.
  2. Erprobung: Teststellung des Hilfsmittels über einen Versorger (z. B. REHAVISTA und Partner). So können Sie das Gerät in der Praxis ausprobieren.
  3. Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt ein Rezept aus (budgetneutral – Sie zahlen nichts dafür).
  4. Antragstellung: Der Versorger stellt den Antrag bei Ihrer Krankenkasse mit medizinischer Begründung.
  5. Genehmigung: Die Krankenkasse hat eine Frist von 3–5 Wochen zur Überprüfung.
  6. Lieferung und Einrichtung: Der Versorger liefert das Hilfsmittel und richtet es ein. Ein Termin zur Schulung kann vereinbart werden.

Dauer: Im günstigen Fall etwa 5–8 Wochen vom ersten Kontakt, bis das Hilfsmittel einsatzbereit ist – häufig 2–4 Monate, je nach Erprobung, Prüfung durch den Medizinischen Dienst und ggf. Widerspruch.

Detaillierter Antrags-Guide →

So bekommen Sie ein Sprach-Gerät:

  1. Beratung: Wir reden mit Ihnen. Das kostet nichts.
  2. Test: Sie können das Gerät ausprobieren.
  3. Rezept: Der Arzt schreibt ein Rezept.
  4. Antrag: Die Hilfsmittel-Firma stellt den Antrag bei der Kranken-Kasse.
  5. Entscheidung: Die Kranken-Kasse sagt ja oder nein. Das dauert 3 bis 5 Wochen.
  6. Lieferung: Sie bekommen Ihr Gerät. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

Alles zusammen dauert oft einige Wochen.
Manchmal dauert es auch einige Monate.

Zum Antrags-Guide →

Welche Möglichkeiten gibt es?

Je nach Fähigkeiten, Alter und Lebenssituation gibt es verschiedene Lösungen:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Für jede Person gibt es eine passende Lösung.

Symboltafeln

Einfache Kommunikationshilfen mit Bildern oder Symbolen. Ideal für den Anfang oder als Ergänzung.

Das sind Tafeln mit Bildern oder Symbolen.
Sie sind gut für den Anfang.

Mehr erfahren →

Sprachcomputer (Grid)

Software mit Symbolen oder Text, die spricht. Läuft auf iPad oder Windows-Computer. Für viele Menschen ein starker Weg zu schneller und detaillierter Kommunikation.

Ein Sprach-Computer spricht für Sie.
Sie tippen auf Bilder oder schreiben Wörter.
Das Programm heißt Grid.

Vokabulare finden →

Augensteuerung

Für Menschen, die ihre Hände nicht bewegen können: Die Augen steuern den Computer. EyePlayground macht den Einstieg spielerisch.

Sie können den Computer mit den Augen steuern.
Das hilft, wenn Sie Ihre Hände nicht bewegen können.

EyePlayground entdecken →

Schriftbasierte Kommunikation

ABC-Tafeln und Literacylösungen. Für Menschen, die lesen und schreiben können.

Sie können lesen und schreiben?
Dann können Sie mit ABC-Tafeln kommunizieren.

Literacy-Optionen →

Apps und Digital-Tools

Spiele, Kreatives und Alltags-Apps, speziell für UK-Nutzende angepasst.

Es gibt auch Spiele und Apps.
Die Apps sind extra für UK gemacht.

Alle Apps →

Vokabular-Finder

Unser Tool hilft Ihnen, das passende Vokabular für Grid zu finden – je nach Alter, Fähigkeiten und Interessen.

Der Vokabular-Finder hilft Ihnen.
Er findet das passende Vokabular für Sie.

Zum Finder →

Für jedes Alter

UK ist eine Lösung für alle Lebensphäsen. Egal, wie alt Sie sind oder wie lange Sie schon nicht sprechen – es ist nie zu spät, anzufangen.

Kinder

UK von Anfang an. Mit spielerischen Ansätzen, Emergent-Literacy-Konzepten und viel Freude. Spiele wie EyePlayground machen Augensteuerung attraktiv. Der Kontakt zu anderen Kindern mit UK ist wertvoll.

Jugendliche

UK in der Schule, Inklusion, Selbstständigkeit und eigene Stimme. Social Media, Freundschaften und Identität sind wichtig. UK hilft dabei, in der Peer-Group mitgestalten zu können.

Erwachsene

UK für Beruf, Alltag und Beziehungen. Besonders wichtig bei Erkrankungen wie ALS oder nach Schädel-Hirn-Trauma. Assistenz und Unabhängigkeit gehen Hand in Hand.

Das Wichtigste: Kommunikation ist ein Menschenrecht (UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 21). UK ist für alle Menschen und in jedem Alter verfügbar – es ist nie zu spät, anzufangen.

Für Kinder

UK hilft schon bei kleinen Kindern.
Spielen und Lernen zusammen.
Mit Bildern und Symbolen.

Für Jugendliche

UK hilft in der Schule.
UK hilft, neue Freunde zu finden.
UK hilft, die eigene Stimme zu haben.

Für Erwachsene

UK hilft bei der Arbeit.
UK hilft im Alltag.
UK hilft nach einer Krankheit.

UK ist für alle Menschen.
Es ist nie zu spät zum Anfangen!

Ihre Rechte

Als UK-Nutzende Person haben Sie Rechte – gesetzlich verankert und international anerkannt:

✓ Recht auf Kommunikation

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), Artikel 21: Meinungs- und Äußerungsfreiheit ist ein Grundrecht. Das schließt das Recht ein, Informationen und Gedanken in einer Weise zu vermitteln und zu empfangen, die für Sie zugänglich ist.

✓ Recht auf Hilfsmittel

§ 33 SGB V (Deutsches Sozialgesetzbuch): Kommunikationshilfsmittel sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Mit ärztlicher Verordnung und medizinischer Begründung übernimmt die Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten für ein geeignetes Hilfsmittel (ggf. mit gesetzlicher Zuzahlung).

✓ Recht auf Assistenz

BTHG (Bundesteilhabegesetz), SGB IX: Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Assistenzleistungen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben – auch für die Unterstützung bei der Kommunikation.

✓ Widerspruchsrecht

Wenn Ihre Krankenkasse einen Antrag ablehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen (Frist: 1 Monat ab Ablehnung). Wir unterstützen Sie dabei mit fachlicher Begründung. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG); Kosten für eine eigene anwaltliche Vertretung können entstehen.

Mehr über Assistenz →

Sie haben Rechte:

  • Sie dürfen kommunizieren. Das steht im Gesetz.
  • Sie können ein Sprach-Gerät bekommen. Die Kranken-Kasse zahlt meistens.
  • Sie können Hilfe bekommen. Das ist Ihr Recht.
  • Wenn die Kranken-Kasse nein sagt, können Sie Widerspruch machen.
    Dafür haben Sie 1 Monat Zeit.

Sie sind nicht allein. Wir helfen Ihnen.

Schwere Wörter? UK-Fachbegriffe verständlich erklärt – im Glossar mit 133 Einträgen.

Zum Glossar UK

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