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Assistenz verstehen

Vier Einheiten über Herkunft und Rolle: woher Assistenz kommt, was sie von Fürsorge trennt, welche Haltung sie verlangt und was Fachlichkeit hier bedeutet.

Worum es geht

Für alle, die Menschen assistieren, die Unterstützte Kommunikation nutzen: Assistenzkräfte, Schulbegleitungen, Pflegekräfte und Angehörige – und für Menschen, die ihre eigene Assistenz anleiten.

Länderbezug: Die Geschichte und die Rechtsangaben in diesem Kurs beziehen sich auf Deutschland. In anderen Ländern gelten andere Gesetze und andere Wege.

Jede der 4 Einheiten hat denselben Aufbau: erst das Wissen, dann eine Übung am eigenen Gerät, dann eine Frage zum Nachdenken. Die Frage wird nicht benotet und lässt sich beliebig oft wiederholen – sie soll zeigen, ob etwas angekommen ist, nicht, wer den Kurs macht.

Etwa zwei Stunden, aufteilbar – die Übungen laufen über mehrere Tage. Es gibt keine Anmeldung und kein Konto. Der Stand steht ausschließlich in diesem Browser; er verschwindet, wenn Sie die Browserdaten löschen, und wandert nicht auf ein anderes Gerät.

Am Ende können Sie eine Teilnahmebestätigung ausdrucken. Sie hält fest, welche Lerneinheiten Sie bearbeitet haben.

Alles hier steht auch ohne Kurs offen: die Seite über Assistenz, der Kurs Ein guter Gesprächspartner werden und die Themen mit Video.

Das ist ein Kurs über Assistenz.
Assistenz ist Hilfe im Alltag.
Hier lernen Sie: Woher kommt Assistenz?
Und: Was ist der Unterschied zur Fürsorge?
Die Gesetze in dem Kurs gelten in Deutschland.
In anderen Ländern gelten andere Gesetze.
Der Kurs hat 4 Einheiten.
In jeder Einheit gibt es: Wissen, eine Übung und eine Frage.
Die Frage wird nicht benotet.
Sie brauchen kein Konto. Sie müssen sich nicht anmelden.
Am Ende können Sie ein Blatt Papier ausdrucken.
Darauf steht: Das habe ich gelernt.
Das Blatt ist kein Zeugnis.

Von der Fürsorge zur Assistenz

Bis weit in die 1970er Jahre war der Weg für viele behinderte Menschen in Deutschland vorgezeichnet: Anstalt, Heim, Sonderschule, Werkstatt. Wer dort lebte, wurde versorgt, beschäftigt und beaufsichtigt. Entschieden wurde über die Betroffenen — von Ärzten, Trägern, Behörden, Angehörigen. Das war kein Ausrutscher einzelner Häuser, sondern die eingebaute Betriebsart: Fürsorge. Sie meinte es gut, und sie fragte nicht.

Die Gegenbewegung begann an einer Universität. 1962 wurde Ed Roberts an der University of California in Berkeley zugelassen. Aus dem Kreis der behinderten Studierenden dort entstand 1972 das erste Center for Independent Living. Der Gedanke dahinter drehte die übliche Frage um: Nicht der Mensch muss passend gemacht werden, sondern die Umgebung gehört geändert. Und wer Unterstützung braucht, organisiert sie selbst, statt sie zugeteilt zu bekommen.

In Deutschland formierte sich ab den 1970er Jahren die Krüppelbewegung. Der Name war kein Versehen und keine Selbstabwertung, sondern eine Kampfansage: Man nahm das Schimpfwort, das über einen gesprochen wurde, und sprach es selbst aus — laut und in eigener Sache. Damit war von der ersten Silbe an klar, dass hier niemand um Verständnis bat. Es ging nicht um bessere Betreuung, es ging um Rechte.

1981 rief die UN das Jahr der Behinderten aus. Die Bewegung hielt wenig von den Feierstunden und veranstaltete am 12. und 13. Dezember 1981 in Dortmund ein eigenes Ereignis: das Krüppeltribunal. Rund 400 Menschen kamen, in 15 thematischen Verhandlungen wurde die alltägliche Behandlung behinderter Menschen öffentlich angeklagt. Die Wirkung lag weniger in den Beschlüssen als im Bild: Eine breite Öffentlichkeit sah zum ersten Mal behinderte Menschen, die nicht dankbar und bescheiden auftraten, sondern zornig und sehr genau in der Sache.

Danach wurde aus Protest Struktur. 1986 entstand in Bremen das erste Zentrum für selbstbestimmtes Leben, 1990 gründete sich die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Das Recht kam hinterher, nicht voran: 2001 das SGB IX, 2008 das Persönliche Budget als Rechtsanspruch (§ 29 SGB IX), 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft, ab 2016 folgte stufenweise das Bundesteilhabegesetz. Seit dem 1. Januar 2020 sind Assistenzleistungen ein eigener Leistungstatbestand (§ 78 SGB IX).

Aus dieser Geschichte folgen drei Dinge für Ihre Arbeit. Erstens: Assistenz ist die Einlösung eines Rechts, das erkämpft wurde — sie ist kein Gefallen, und Dankbarkeit ist niemandem geschuldet, weder Ihnen noch dem Dienst. Zweitens: Fürsorge ist die ältere und die bequemere Betriebsart, und sie kehrt zurück, sobald man nicht aufpasst — im Ton, in der Eile, in der guten Absicht. Drittens: Diese Fachlichkeit ist jünger als die meisten, die sie ausüben; auch die Unterstützte Kommunikation ist in Deutschland erst seit wenigen Jahrzehnten ein eigenes Arbeitsfeld. Nele Diercks, die selbst rund um die Uhr Assistenz nutzt, schreibt dazu: „Assistenz ist keine Fürsorge, die über mich bestimmt, sondern ein Mittel zur Selbstbestimmung: Ich treffe die Entscheidungen, und die Assistenz hilft mir bei der Umsetzung."

Früher lebten viele behinderte Menschen im Heim.
Andere Menschen entschieden über ihr Leben.
Das nannte man Fürsorge.
Ab 1970 wehrten sich behinderte Menschen dagegen.
In den USA gründeten sie 1972 ein eigenes Zentrum.
Sie sagten: Nicht der Mensch muss sich ändern.
Die Umgebung muss sich ändern.

1981 klagten rund 400 behinderte Menschen in Dortmund öffentlich an.
Sie traten nicht dankbar und bescheiden auf.
Danach änderten sich langsam die Gesetze.
Seit 2020 steht Assistenz als eigene Leistung im Gesetz.
Assistenz ist ein Recht.
Assistenz ist kein Geschenk.

Die Übung: Ein Satz aus erster Hand

Über Assistenz wird viel geschrieben, meistens von Menschen, die keine brauchen. Suchen Sie heute einen Text, in dem eine behinderte Person selbst zu Wort kommt.

  1. Nehmen Sie sich 20 Minuten und suchen Sie einen veröffentlichten Text, ein Interview oder ein Video, in dem eine behinderte Person selbst über Assistenz schreibt oder spricht.
  2. Prüfen Sie kurz: Ist das ein Text von ihr oder ein Text über sie? Nur der erste zählt für diese Übung.
  3. Lesen oder hören Sie ihn zu Ende, auch an den Stellen, an denen Sie widersprechen möchten.
  4. Notieren Sie einen Satz wörtlich, der Sie überrascht hat.
  5. Schreiben Sie in zwei Zeilen darunter, warum er Sie überrascht hat.
  6. Bewahren Sie das Blatt auf.

Suchen Sie heute einen Text im Internet.
In dem Text spricht eine behinderte Person selbst.
Der Text ist nicht über sie.
Der Text ist von ihr.
Lesen Sie den Text ganz.
Schreiben Sie einen Satz daraus ab.
Wählen Sie den Satz, der Sie überrascht hat.
Notieren Sie auch den Grund.

Die Übung: Die Zeitachse Ihres Dienstes

Ihre Einrichtung hat eine Geschichte, und die steckt in den Abläufen — meistens ohne dass jemand sie erzählt. Diese Woche bringen Sie sie auf ein Blatt.

  1. Finden Sie heraus, seit wann es Ihren Dienst oder Ihre Einrichtung gibt. Internetseite, Leitbild, Jahresbericht oder Aushang reichen als Quelle.
  2. Klären Sie, unter welchem Modell dort gearbeitet wird: Assistenz, Wohnheim, Pflege, eine Mischung aus mehreren.
  3. Zeichnen Sie eine Linie auf ein Blatt und tragen Sie drei Punkte ein: Gründungsjahr, Ihr eigener Anfang, heute.
  4. Notieren Sie darunter drei Dinge, die sich seit Ihrem Anfang verändert haben — im Ton, in den Abläufen, in dem, was als selbstverständlich gilt.
  5. Fragen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der länger dabei ist, was früher anders war. Hören Sie zu, ohne zu bewerten, und ergänzen Sie zwei Punkte.
  6. Heften Sie das Blatt ab. Es ist Ihr Bezugspunkt für die nächsten Einheiten.

Finden Sie diese Woche heraus: Seit wann gibt es Ihren Dienst?
Fragen Sie im Büro oder schauen Sie auf die Internetseite.
Malen Sie eine Linie auf ein Blatt Papier.
Schreiben Sie das Gründungsjahr an die Linie.
Schreiben Sie auch Ihr erstes Arbeitsjahr dazu.
Notieren Sie 3 Dinge, die sich seitdem verändert haben.
Fragen Sie eine Kollegin, die schon lange dabei ist.
Lassen Sie sich von früher erzählen.
Bewahren Sie das Blatt auf.

Zum Nachdenken: Warum ist der Satz „Wir tun doch alles für sie" fachlich problematisch?

Was Assistenz ist und was nicht

Assistenz führt einen fremden Willen aus. Das ist der ganze Kern und zugleich das Schwierigste daran: Maßstab ist nicht, was Sie für richtig halten, sondern was die assistierte Person will — auch dann, wenn Sie es anders machen würden. Sie bringen Ihre Hände ein, Ihre Zeit und Ihre Aufmerksamkeit. Die Entscheidung bringt die andere Person ein. Das Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX, und Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention sichert das Recht, selbst zu bestimmen, wo und wie man lebt.

Wer Ihnen sagen darf, was zu tun ist, hängt vom Modell ab. Im Arbeitgebermodell stellt die assistierte Person Sie selbst an: Sie ist Ihre Arbeitgeberin, sie weist an, sie trägt die Verantwortung dafür. Im Dienstleistungsmodell sind Sie bei einem Dienst angestellt; der Dienst ist arbeitsrechtlich weisungsbefugt, den Alltag bestimmt trotzdem die assistierte Person. Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist kein drittes Modell, sondern eine Zahlungsform: Die Person erhält Geld statt Sachleistung und kauft die Unterstützung selbst ein. Merken Sie sich die Trennung: Wer Ihren Dienstplan schreibt, ist nicht automatisch derjenige, der über den Tag der Person bestimmt.

Assistenz ist nicht Pflege, nicht rechtliche Betreuung, nicht Therapie, nicht Ehrenamt und nicht Freundschaft. Pflege arbeitet am und mit dem Körper und folgt fachlichen Standards. Rechtliche Betreuung wird von einem Gericht bestellt und handelt in bestimmten Angelegenheiten für eine Person, meist gegenüber Behörden, Kassen und Banken. Therapie verfolgt ein Ziel, das über den Tag hinausreicht; Assistenz verfolgt kein eigenes Ziel für die Person, sondern setzt deren Ziele um. Nele Diercks, die selbst rund um die Uhr Assistenz nutzt, schreibt dazu: „Ich bin kein ‚Pflegefall', sondern Expertin für mein eigenes Leben."

In der Praxis läuft das ineinander, und das ist kein Fehler. Sie assistieren beim Duschen und pflegen dabei. Sie sind acht Stunden am Tag da, mögen die Person, lachen mit ihr — das fühlt sich nach Freundschaft an. Auseinanderhalten müssen Sie es trotzdem, und zwar an einer einzigen Stelle: Wessen Wille zählt hier gerade? Freundinnen dürfen widersprechen, Pflegekräfte dürfen aus fachlichen Gründen abraten, eine rechtliche Betreuung darf in ihrem Aufgabenkreis handeln. In der Assistenz gilt der Wille der Person auch dann, wenn Sie ihn für unklug halten.

Im Gesetz steht Assistenz seit dem 1. Januar 2020 als eigener Leistungstatbestand in § 78 SGB IX. Absatz 1 zählt auf, wozu sie da ist, und nennt dabei ausdrücklich die Verständigung mit der Umwelt. Dass jemand sich mitteilen kann, ist also nicht Ihre freundliche Zugabe für den Fall, dass gerade Zeit ist — es ist Teil des Auftrags. Damit steht am Anfang dieses Kurses ein Widerspruch, den man nicht auflöst, sondern bearbeitet: Der Wille, den Sie ausführen sollen, muss erst geäußert werden können — und die Bedingungen dafür schafft ausgerechnet die Person, die ihn ausführt. Wer den Sprachcomputer nicht anschließt, entscheidet mit. Wer nicht wartet, entscheidet für.

Assistenz heißt: Sie tun das, was die andere Person will.
Sie tun nicht das, was Sie selbst gut finden.
Die Person entscheidet.
Manche Menschen stellen ihre Assistenz selbst an.
Dann sind sie Ihre Chefin oder Ihr Chef.
Andere bekommen Assistenz von einem Dienst.
Dann ist der Dienst Ihr Chef.
Der Alltag gehört trotzdem der Person.

Assistenz ist nicht das Gleiche wie Pflege.
Assistenz ist auch keine Therapie.
Assistenz ist keine Freundschaft.
Im Gesetz steht: Assistenz hilft auch beim Verständigen mit anderen Menschen.
Ihre Aufgabe ist also auch: Die Person soll selbst sprechen können.

Die Übung: Die Sortierung

Assistenz, Pflege und Betreuung sind im Alltag verwoben. Wo genau, sehen Sie erst, wenn Sie eine einzelne Schicht auseinandernehmen.

  1. Nehmen Sie ein Blatt und denken Sie an Ihre letzte Schicht.
  2. Notieren Sie zehn Tätigkeiten, ganz konkret: Jacke geholt, beim Anziehen geholfen, Termin abgesagt, zugehört.
  3. Machen Sie vier Spalten: Assistenz, Pflege, Betreuung, etwas anderes.
  4. Ordnen Sie jede Tätigkeit einer Spalte zu.
  5. Markieren Sie die Tätigkeiten, die sich nicht sauber zuordnen lassen.
  6. Schauen Sie sich genau diese Markierungen an. Sie sind der Lerngegenstand dieses Kurses, nicht die klaren Fälle.

Denken Sie an Ihre letzte Schicht.
Schreiben Sie 10 Sachen auf, die Sie gemacht haben.
Malen Sie 4 Spalten auf ein Blatt.
Die Spalten heißen: Assistenz, Pflege, Betreuung, etwas anderes.
Sortieren Sie jede Sache in eine Spalte.
Manche Sachen passen in keine Spalte.
Machen Sie einen Kreis um diese Sachen.
Um diese Sachen geht es in dem Kurs.

Die Übung: Wer weist an?

Auf dem Papier ist meistens klar, wer Ihnen sagen darf, was zu tun ist. Im Alltag sagt es oft jemand anderes. Diese Woche schreiben Sie beides nebeneinander.

  1. Klären Sie schriftlich, in welchem Modell Sie arbeiten: Arbeitgebermodell, Dienstleistungsmodell, Persönliches Budget oder eine Mischung. Fragen Sie bei Ihrer Leitung nach, wenn Sie unsicher sind.
  2. Schreiben Sie zwei Überschriften auf ein Blatt: „Wer weist laut Vertrag an" und „Wer weist im Alltag an".
  3. Füllen Sie beide Spalten eine Woche lang, immer wenn Ihnen etwas auffällt. Nennen Sie Rollen, keine Namen.
  4. Wenn beides auseinanderfällt, notieren Sie ein konkretes Beispiel: Was wurde gesagt, von wem, was ist daraufhin passiert.
  5. Beschreiben Sie, klagen Sie nicht an. Das Blatt dient Ihrer Klarheit, nicht der Beweisführung.
  6. Nehmen Sie das Blatt in Ihr nächstes Teamgespräch mit, wenn es dort hinpasst.

Finden Sie heraus: Wer darf Ihnen Anweisungen geben?
Sie wissen es nicht?
Dann fragen Sie Ihre Leitung.
Schreiben Sie die Antwort auf ein Blatt.
Achten Sie diese Woche im Alltag darauf.
Wer sagt Ihnen wirklich, was Sie tun sollen?
Schreiben Sie das auch auf.
Manchmal sind das 2 verschiedene Personen.
Schreiben Sie dann ein Beispiel dazu.
Schreiben Sie nur auf, was passiert ist.
Schreiben Sie keine Namen auf.

Zum Nachdenken: Eine Angehörige sagt Ihnen, wie Sie etwas machen sollen. Die assistierte Person will es anders. Wer entscheidet?

Wessen Wille hier zählt

Die meisten Übernahmen sehen nicht aus wie Übergriffe. Sie sehen aus wie Freundlichkeit. Die Nachbarin fragt etwas, die Person tippt noch, und Sie antworten schon — es geht ja schneller. Sie stellen das Getränk hin, das sie sonst immer nimmt, weil Fragen umständlich wäre. Im Restaurant bestellen Sie mit, weil die Bedienung ungeduldig wird. Nichts davon ist böse gemeint, und genau deshalb fällt es niemandem auf.

Einzeln ist jede dieser Übernahmen winzig. Zusammen ergeben sie eine Erfahrung: Meine Äußerung wird nicht gebraucht. Wer oft genug erlebt, dass für ihn geantwortet wird, hört irgendwann auf anzufangen. Das ist kein Rückschritt und keine Bequemlichkeit, sondern eine vernünftige Reaktion auf viele gleiche Erfahrungen. Wer nicht wartet, entscheidet für.

Für unsichere Situationen gibt es eine brauchbare Regel. Anne Donnellan hat sie 1984 beschrieben und die geringste gefährliche Annahme genannt: Wenn man etwas nicht sicher weiß, wählt man die Annahme, deren Irrtum den geringsten Schaden anrichtet. Im Alltag heißt das, im Zweifel Kompetenz zu unterstellen — die Person versteht, denkt mit und kann entscheiden. Wenn Sie sich damit irren, haben Sie jemandem zu viel zugetraut und zu lange gewartet. Wenn Sie sich mit der anderen Annahme irren, haben Sie jemanden jahrelang unter seinen Möglichkeiten gehalten. Die beiden Irrtümer kosten nicht dasselbe.

Der Satz „Ich weiß doch, was sie will“ ist meistens gut belegt. Sie kennen die Person, Sie liegen oft richtig, und das Raten spart allen Zeit. Der Haken kommt danach: Ab dem Moment, in dem Sie es wissen, wird nicht mehr gefragt. Ihre Treffer bestätigen sich selbst, denn Widerspruch ist mühsam und kommt selten — aus Erfahrung wird eine Wand. Nele Diercks, die selbst rund um die Uhr Assistenz nutzt, schreibt dazu, was ihr im Weg steht: „Wenn man mich für dumm hält oder wie ein Kind behandelt. Ich bin erwachsen und verstehe, worum es geht – ich brauche nur einen anderen Weg, um zu antworten.“

Zwischen Ihnen und der Person besteht ein Machtgefälle. Das ist kein Vorwurf, das gehört zur Rolle. Sie sind körperlich nah, Sie heben, waschen, kleiden an; Sie sind schneller, mobiler und meistens auch lauter. Die Person ist auf Sie angewiesen und kann sich schlechter wehren — sie kann nicht einfach gehen, nicht kurz die Tür zumachen, oft nicht einmal schnell widersprechen. Wer dieses Gefälle benennt, kann damit umgehen. Wer es weglächelt, nutzt es unbemerkt.

Sie dürfen die Person mögen, und die meisten tun das auch. Rollenklarheit heißt nicht Abstand, sondern: Ihre Zuneigung entscheidet nicht mit. Sie werden Entscheidungen aushalten müssen, die Sie für falsch halten — der zu dünne Mantel, das dritte Glas Cola, der Besuch bei jemandem, den Sie unsympathisch finden. Aushalten heißt nicht schweigen: Sie dürfen einmal sagen, was Sie denken, mit Begründung und ohne Druck. Danach gilt ihre Entscheidung, nicht Ihre.

Schnelle Hilfe ist gut gemeint.
Oft entscheiden Sie dabei für die andere Person.
Zum Beispiel: Sie antworten schon für sie.
Oder Sie stellen ihr das gewohnte Getränk hin.
Aber dann zählt Ihr Wille.
Der Wille der Person zählt nicht mehr.

Denken Sie im Zweifel: Die Person versteht mich.
Halten Sie die Person nie für dumm.
Sie sind stärker als die Person.
Die Person braucht Sie jeden Tag.
Darum kann sie sich schlecht wehren.
Sie dürfen die Person gern haben.
Sie muss trotzdem selbst entscheiden.

Die Übung: Der Übernahme-Strich

Eine Schicht lang mitzählen, wie oft Sie gefragt und wie oft Sie selbst entschieden haben. Das Blatt legen Sie niemandem vor; interessant ist allein das Verhältnis.

  1. Nehmen Sie einen Zettel und teilen Sie ihn mit einem Strich. Links steht: Ich habe gefragt. Rechts steht: Ich habe entschieden.
  2. Machen Sie den Tag über bei jeder Gelegenheit einen Strich — auch bei Kleinigkeiten wie Musik, Getränk, Reihenfolge, Weg, Fernsehprogramm.
  3. Seien Sie streng mit sich: Wenn Sie gefragt, aber die Antwort nicht abgewartet haben, gehört der Strich nach rechts.
  4. Zählen Sie am Abend beide Spalten und schreiben Sie das Verhältnis oben auf den Zettel.
  5. Bewerten Sie nichts. Kein Ergebnis ist falsch — heben Sie den Zettel für die zweite Übung auf.

Nehmen Sie einen Zettel.
Malen Sie einen Strich in die Mitte.
Links schreiben Sie: Ich habe gefragt.
Rechts schreiben Sie: Ich habe entschieden.
Machen Sie den ganzen Tag Striche.
Zählen Sie am Abend beide Seiten.
Es gibt kein falsches Ergebnis.

Die Übung: Fünf Entscheidungen zurückgeben

Fünf Kleinigkeiten, die bisher stillschweigend entschieden wurden, gehen diese Woche zurück an die Person. Am Ende liegt ein Blatt vor Ihnen, das zeigt, was angekommen ist und was nicht.

  1. Suchen Sie fünf Entscheidungen, die Sie bisher ohne Nachfrage getroffen haben. Zum Beispiel die Reihenfolge beim Anziehen, welche Musik läuft, wann Pause ist, welcher Becher benutzt wird, welcher Weg genommen wird.
  2. Schreiben Sie die fünf untereinander auf ein Blatt und lassen Sie hinter jeder Zeile Platz.
  3. Geben Sie jeden Tag eine Entscheidung zurück. Bieten Sie eine echte Wahl an: zwei Gegenstände in der Hand, zwei Felder auf dem Gerät, zwei Bilder auf dem Tisch.
  4. Warten Sie danach wirklich. Zählen Sie innerlich langsam bis zwanzig, bevor Sie etwas sagen oder nachhelfen.
  5. Notieren Sie hinter jeder Zeile, was passiert ist: kam eine Antwort, kam keine, kam eine andere als erwartet.
  6. Markieren Sie am Ende der Woche die Entscheidungen, die ab jetzt bei der Person bleiben, und hängen Sie das Blatt dorthin, wo das Team es sieht.

Suchen Sie 5 kleine Sachen.
Diese Sachen entscheiden Sie sonst allein.
Zum Beispiel: Welche Musik läuft?
Oder: Aus welchem Becher trinkt die Person?
Schreiben Sie die 5 Sachen auf ein Blatt.
Geben Sie jeden Tag eine Sache zurück.
Zeigen Sie 2 Möglichkeiten zur Auswahl.
Warten Sie dann ganz ruhig.
Schreiben Sie auf, was passiert ist.
Hängen Sie das Blatt für das Team auf.

Zum Nachdenken: Die Person zeigt auf ein Getränk, das sie nach Ihrer Erfahrung nicht mag. Was tun Sie?

Was qualifizierte Assistenz können muss

§ 78 SGB IX unterscheidet zwei Formen von Assistenz. Die einfache Assistenz übernimmt Handlungen und begleitet: Sie erledigt, was die Person nicht selbst tun kann. Die qualifizierte Assistenz nach Absatz 2 Nummer 2 befähigt — sie soll die Person in die Lage versetzen, den Alltag selbst zu führen. Nach Absatz 2 Satz 3 ist diese Form Fachkräften vorbehalten. Absatz 1 nennt die Verständigung mit der Umwelt ausdrücklich als Aufgabe der Assistenz; seit dem 1. Januar 2020 ist Assistenz ein eigener Leistungstatbestand.

Praktisch heißt der Fachkräftevorbehalt: Begleitung in der Kommunikation ist kein Nebenprodukt der Pflege, sondern eine Leistung mit eigenen Anforderungen. Vier davon lassen sich benennen. Wissen heißt: Sie wissen, was Unterstützte Kommunikation ist, wie dieser Mensch kommuniziert und was sein Vokabular hergibt — ob es ein Wort für „aufhören“ gibt und wo es liegt. Können heißt: warten, ohne die Lücke zu füllen; selbst mit dem Gerät sprechen, damit die Person die Sprache sieht; Formen erkennen, die keine Symbole sind, also Blick, Laut, Anspannung; das Gerät geladen und in Reichweite halten; und auf Papier ausweichen, wenn die Technik ausfällt. Reflexion heißt: die eigenen Übernahmen bemerken, bevor sie zur Gewohnheit werden — dafür braucht es feste Gelegenheiten, denn Gewohnheiten fallen niemandem mehr auf. Weitergeben heißt: Was Sie über die Kommunikation dieses Menschen herausgefunden haben, gehört in die Übergabe und nicht nur in Ihren Kopf.

Der folgenreichste Denkfehler im Feld klingt fachlich: „Gute Unterstützung macht sich überflüssig.“ Für Lernhilfen stimmt der Satz. Vorsagen, die Hand führen, die Antwort schon anbieten — das sind Hilfen zum Lernen, und die gehören zurückgenommen, sobald jemand es allein schafft. Für Assistenz stimmt er nicht. Nele Diercks, die selbst rund um die Uhr Assistenz nutzt, schreibt dazu: „Die Assistenz verschwindet nicht, wenn etwas einmal allein klappt. Sie bleibt da, wie ein Geländer, das immer in Reichweite ist. Es geht nicht darum, ohne Hilfe auszukommen, sondern mit Hilfe selbstbestimmt zu leben.“

Der Unterschied wird an Paaren deutlich. Das Wort vorsagen baut sich ab — die Hand, die den Becher hält, bleibt. Die Hand am Arm führen baut sich ab — die Zeit, die zum Antworten da ist, bleibt. Die Auswahl auf zwei Felder verkleinern baut sich ab — das geladene Gerät auf dem Tisch bleibt. Links steht immer das Lernen, rechts steht immer der Zugang. Zugang baut sich nicht ab, denn er ist die Bedingung, unter der überhaupt gelernt wird.

Wer beides verwechselt, landet bei dem Satz „Das kann sie doch inzwischen allein.“ Er ist fachlich richtig, solange er sich auf eine Lernhilfe bezieht, die wirklich nicht mehr gebraucht wird — dann ist er sogar ein gutes Zeichen. Er wird zum Kürzungsargument, sobald er sich auf den Zugang bezieht: auf die Anwesenheit, auf die Wartezeit, auf die Hand, die das Gerät hinstellt. An diesem Unterschied hängt, ob jemand weiter sprechen kann. Deshalb lohnt es sich, ihn erklären zu können, bevor der Satz in einem Bericht steht.

Fachlichkeit hat auch eine Grenze, und die zu kennen gehört dazu. Für das Gerät, die Erprobung, den Antrag und den technischen Support sind REHAVISTA und deren Partnerfirmen zuständig. Für unabhängige Beratung zu Leistungen und Anträgen gibt es die EUTB. Ihre Aufgabe ist nicht, das zu ersetzen, sondern zu bemerken und zu melden, wenn etwas fehlt, klemmt oder nicht mehr passt. Wer eine Beobachtung aufschreibt, statt sie nur zu erzählen, gibt anderen etwas in die Hand, worauf sie sich berufen können.

Das Gesetz kennt 2 Arten von Assistenz.
Die einfache Assistenz übernimmt Aufgaben.
Die qualifizierte Assistenz hilft beim Selbst-Machen.
Dafür braucht es eine Fachkraft.
Das steht in § 78 SGB IX.

Manche Hilfen dürfen weniger werden.
Zum Beispiel: Sie sagen ein Wort vor.
Später findet die Person das Wort allein.
Andere Hilfen bleiben für immer.
Zum Beispiel: Das Gerät liegt bereit.
Oder: Sie haben Zeit zum Warten.
Diese Hilfen sind der Grund für Ihre Arbeit.
Sie dürfen nicht gestrichen werden.

Die Übung: Die eigene Landkarte

Zehn Minuten mit den vier Anforderungen: einmal ehrlich aufschreiben, was Sie sicher können und was nicht. Es gibt dafür keine Note, und niemand liest mit.

  1. Schreiben Sie vier Wörter untereinander: Wissen, Können, Reflexion, Weitergeben.
  2. Notieren Sie zu jedem Wort einen Satz dazu, was Sie hier sicher können. Zum Beispiel: Ich weiß, wo die wichtigsten Wörter auf dem Gerät liegen.
  3. Notieren Sie zu jedem Wort einen zweiten Satz dazu, was Sie nicht sicher können. Zum Beispiel: Ich habe noch nie eine Tafel auf Papier gebaut.
  4. Kreisen Sie eine einzige Unsicherheit ein, die Sie in den nächsten vier Wochen angehen wollen.
  5. Schreiben Sie dahinter, wer Ihnen dabei helfen kann — eine Kollegin, die Anleitung des Geräts, die Person selbst.

Schreiben Sie 4 Wörter auf einen Zettel.
Die Wörter sind: Wissen, Können, Reflexion, Weitergeben.
Schreiben Sie zu jedem Wort: Das kann ich gut.
Schreiben Sie auch: Das kann ich noch nicht.
Suchen Sie 1 Sache zum Üben.
Schreiben Sie dazu: Wer hilft mir dabei?
Es gibt keine Note.

Die Übung: Zwei Listen

Zwei Listen trennen das, was sich abbauen darf, von dem, was bleibt. Am Ende der Woche haben Sie ein Blatt, mit dem Sie im Team und in Gesprächen argumentieren können.

  1. Nehmen Sie ein Blatt quer und schreiben Sie zwei Überschriften: „Das kann sich abbauen“ und „Das bleibt“.
  2. Sammeln Sie zehn Dinge, die Sie in dieser Woche wirklich getan haben, und ordnen Sie jedes einer Spalte zu.
  3. Bei Zweifeln hilft die Frage: Was passiert, wenn ich es weglasse? Lernt die Person es dann selbst, gehört es nach links. Kann sie dann nicht mehr sprechen, gehört es nach rechts.
  4. Nehmen Sie eine einzige Sache aus der linken Spalte an drei Tagen zurück und schauen Sie, was passiert. Notieren Sie das Ergebnis dahinter.
  5. Aus der rechten Spalte wird nichts weggenommen. Diese Spalte ist der Grund, warum Sie da sind.
  6. Besprechen Sie das Blatt in der nächsten Übergabe und heben Sie es auf. Es hilft, wenn jemand fragt, warum die Assistenz noch nötig ist.

Nehmen Sie ein Blatt Papier.
Machen Sie 2 Spalten.
Links steht: Das kann weniger werden.
Rechts steht: Das bleibt immer.
Schreiben Sie 10 Sachen aus dieser Woche auf.
Ordnen Sie jede Sache einer Spalte zu.
Lassen Sie 1 Sache von links 3 Tage weg.
Schauen Sie, was dann passiert.
Von rechts nehmen Sie nichts weg.
Heben Sie das Blatt auf.

Zum Nachdenken: „Das kann sie doch inzwischen allein.“ Wann ist dieser Satz fachlich richtig, und wann ist er der Anfang einer Kürzung?

Ihre Rückmeldung

Dieser Kurs lebt von den Menschen, die ihn benutzen. Anregungen und Verbesserungswünsche sind immer willkommen – was war unklar, was hat gefehlt, was hat in Ihrem Alltag nicht funktioniert? Schreiben Sie an lars.tiedemann@assistuk.net.

Wie fanden Sie den Kurs?
Schreiben Sie uns gerne.
Was war gut? Was war schwer?
Was hat gefehlt?
Die E-Mail-Adresse ist:
lars.tiedemann@assistuk.net

Zum Schluss

Wenn alle 4 Einheiten erledigt sind, können Sie eine Teilnahmebestätigung ausdrucken. Der Name wird nur in das Papier gedruckt – er wird nirgends gespeichert und nicht übertragen.

Sind alle Einheiten fertig?
Dann können Sie ein Blatt Papier ausdrucken.
Ihr Name kommt nur auf das Papier.
Wir speichern den Namen nicht.

Die Bestätigung wird möglich, sobald alle Einheiten erledigt sind.

Teilnahmebestätigung

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat die folgenden Lerneinheiten bearbeitet:
Assistenz verstehen
  1. Von der Fürsorge zur Assistenz
  2. Was Assistenz ist und was nicht
  3. Wessen Wille hier zählt
  4. Was qualifizierte Assistenz können muss
Ausgedruckt am .
Diese Bestätigung hält fest, welche Lerneinheiten bearbeitet wurden.
ASSISTUK Lars Tiedemann · Lise-Meitner-Straße 14 · 79100 Freiburg · assistuk.net